Höchststrafe für Mörder Frauenleiche im Keller einbetoniert

Bochum (dpa/lnw). Mehr als zwei Jahre lag eine Frauenleiche einbetoniert im Keller eines Herner Wohnhauses. Am Donnerstag wurde der Mörder der 51-jährigen Frau vom Bochumer Schwurgericht zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der 39 Jahre alte arbeitslose Klempner hatte die verheiratete Frau laut Urteil im Oktober 1997 in seiner Kellerwohnung vergewaltigt und mit einem Handtuchfetzen erdrosselt. Die Leiche ließ der mehrfach vorbestrafte Sexualverbrecher in einem eigens gegossenen Betonsockel im Badezimmer verschwinden. Das Skelett fand der Hauseigentümer im Februar dieses Jahres bei Renovierungsarbeiten.

"Gewalt gegen Frauen zieht sich wie ein roter Faden durch das Leben des Angeklagten", sagte der Vorsitzende Richter Arnjo Kerstingtombroke am Ende des Indizienprozesses. Der Handwerker, der schon als 18-Jähriger zwei Frauen vergewaltigt hatte, bestritt den Sexualmord bis zuletzt. Neben der lebenslangen Haftstrafe stellte das Schwurgericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wurde einer Entlassung des Mörders auf Bewährung nach Verbüßung von 15 Jahren Haft ein Riegel vorgeschoben.

"Indizien sind sicherer als Zeugenaussagen. Sie können nicht lügen und sie können sich nicht irren", erklärte Richter Kerstingtombroke. Es stehe fest, dass der Mann die Frau in der Tatnacht in einer Kneipe kennen gelernt, später in seiner Kellerwohnung geschlagen und vergewaltigt hatte. Nur er habe unbehelligt das Betongrab errichten können, in dem die Leiche später zufällig gefunden wurde.

(RPO Archiv)
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