Der Prozess soll im Herbst beginnen Frankfurter Irrflieger soll dauerhaft in Psychiatrie

Darmstadt/Frankfurt (rpo). Im Januar versetzte er Frankfurt in Angst und Schrecken: Der Irrflieger, der mit seiner Maschine stundenlang über den Bürotürmen der Mainmetropole kreiste, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auf unbestimmte Zeit in der Psychiatrie bleiben.

<P>Darmstadt/Frankfurt (rpo). Im Januar versetzte er Frankfurt in Angst und Schrecken: Der Irrflieger, der mit seiner Maschine stundenlang über den Bürotürmen der Mainmetropole kreiste, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auf unbestimmte Zeit in der Psychiatrie bleiben.

Dies soll in einem für den Herbst geplanten Prozess vor dem Darmstädter Landgericht entschieden werden, teilte die Anklagebehörde am Donnerstag in Darmstadt mit. Einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten zufolge war der 32 Jahre alte Psychologiestudent zum Zeitpunkt seines Irrflugs um die Frankfurter Wolkenkratzer am 5. Januar dieses Jahres nicht schuldfähig. Er leide unter Schizophrenie und Verfolgungswahn, heißt es in Medienberichten.

Der 32-Jährige hatte laut Anklage auf dem südhessischen Flugplatz Babenhausen mit einer Schreckschusspistole einen Motorsegler in seine Gewalt gebracht und war damit über den Dächern Frankfurts herumgeflogen. Mehrere Hochhäuser und Straßen waren an diesem Tag von den Behörden aus Angst vor einem Terroranschlag geräumt worden.

Bei dem geplanten Prozess handelt es sich um ein so genanntes Sicherungsverfahren, erläuterte die Staatsanwaltschaft. Das Gericht muss sich wie in einem üblichen Strafprozess ein Bild über die Tat und die Persönlichkeit des Täters machen. Wird seine Schuldunfähigkeit festgestellt und eine weitere Gefährlichkeit für die Allgemeinheit gesehen, weist das Gericht den Beschuldigten für unbefristete Zeit in die Psychiatrie ein.

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