EU-Kommission stellt Verfahren ein Streit um Gebühren für ARD und ZDF beigelegt

Brüssel (RPO). Der Streit zwischen Deutschland und der EU-Kommission um die Rundfunkgebühren für ARD und ZDF ist beigelegt. Die Kommission hat das Verfahren gegen Deutschland wegen des Verdachts auf unzulässige Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingestellt.

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Foto: GEZ

Private Sender konnten sich mit ihrer Forderung nach niedrigeren GEZ-Gebühren für ihre öffentlich-rechtlichen Konkurrenten nicht durchsetzen. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes zeigte sich stattdessen mit einem im Dezember mit den Bundesländern erzielten Kompromiss zufrieden. Danach soll innerhalb von zwei Jahren ein neuer Rundfunkstaatsvertrag die öffentlichen Aufgaben von ARD und ZDF klarer definieren.

"Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird auf das Maß beschränkt, das zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags erforderlich ist", erklärte Kroes. Hierfür soll unter anderem die Finanzkontrolle für ARD und ZDF verschärft werden. Öffentlich-rechtlicher Auftrag und kommerzielle Tätigkeiten sollen damit schärfer getrennt werden. Kroes hatte das Verfahren gegen Deutschland im März 2005 eröffnet.

Hintergrund waren Beschwerden des Verbands Privater Rundfunk- und Telemedien (VPRT). Er wollte in Brüssel eine Reduzierung der Rundfunkgebühren erreichen. Damit sollten die Gelder gerade zur so genannten Grundversorgung der Zuschauer ausreichen.

Die EU-Kommission ging dem Verdacht nach, ARD und ZDF finanzierten mit den GEZ-Gebühren Bereiche quer, in denen sie mit privaten Sendern konkurrieren. Dazu gehören etwa der Ausbau der Internetauftritte und digitaler Sender oder der Erwerb teurer Sportrechte. Diese sind auch künftig unter Auflagen weiter gestattet.

(afp)
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