Koblenz Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen EU-Recht

Koblenz · Der Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen geltendes EU-Recht. Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht stellte in einer Entscheidung klar, dass für die Neuregelung der Rundfunkfinanzierung in Deutschland 2013 keine Zustimmung der EU-Kommission erforderlich war.

Das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunksendern in Deutschland stehe im Einklang mit der einschlägigen EU-Richtlinie. Damit sei zwangsläufig eine unterschiedliche Finanzierung verbunden. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten seien wegen der stark eingeschränkten Werbezeiten auf die Abgaben angewiesen.

Wegen vermuteter Verstöße gegen die Verfassung und europäisches Recht hatte ein Privatmann aus Trier gegen die Abgaben geklagt, war aber vor dem Trierer Verwaltungsgericht erfolglos geblieben. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung und lehnte die Zulassung der Berufung ab.

Die Bundesländer haben ARD und ZDF gebeten, bis Ende April eine Stellungnahme zu den laufenden Einsparungsüberlegungen vorzulegen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten erwartet für die Beitragsperiode bis 2020 einen Überschuss von 544,5 Millionen Euro. Daher gebe es derzeit keine Notwendigkeit, den Ländern eine Beitragsänderung zu empfehlen.

AZ: 7 A 11938/17.OVG

(epd/dpa)
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