Mainz Für wen der Rundfunkbeitrag sinkt
Mainz · Zwei Jahre nach der Einführung des Rundfunkbeitrags (früher GEZ-Beitrag) geht es an die "Feinjustierung". Kitas und Unternehmen könnten ab 2017 entlastet werden. Das sieht ein neuer Entwurf vor.

Wofür ARD und ZDF das Geld der Bürger ausgeben
Zwei Jahre nach der Einführung des Rundfunkbeitrags (früher GEZ-Beitrag) geht es an die "Feinjustierung". Die Bundesländer haben eine öffentliche Anhörung zu einem Entwurf für Änderungen beim Rundfunkbeitrag gestartet. Bereits 2013 war festgelegt worden, dass man während einer zweijährigen Übergangsphase genau untersuche, ob bestimmte Gruppen von Gebührenzahlern mit hohen Mehrbelastungen konfrontiert würden, erklärt ein Sprecher des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Fragen und Antworten zur Rundfunkgebühr
Dabei habe sich ergeben, dass kein grundlegender Reformbedarf bestehe, erklärte die zuständige Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Dennoch sehe der zur Anhörung gestellte Entwurf "kleinere Änderungen" vor. Von den geplanten Erleichterungen profitieren könnten:
Volljährige Kinder Geplant sind Erleichterungen für volljährige Kinder, wenn die Eltern vom Rundfunkbeitrag befreit sind. Wie genau diese aussehen sollen, ist unklar. Möglich wäre eine Beitragsermäßigung. Zudem sollen die Befreiungszeiträume verlängert und Anträge auf Befreiung erleichtert werden.
Unternehmen Firmen mit vielen Teilzeitkräften sollen dadurch entlastet werden, dass der Beitrag künftig auch umgerechnet auf Vollzeitstellen berechnet werden kann. Das heißt unterm Strich, dass nicht mehr pro Kopf, sondern pro Stelle abgerechnet wird und sich somit Einsparungen ergeben könnten.
Kindertagesstätten Der Rundfunkbeitrag für privilegierte Einrichtungen wie Kitas und Schulen soll auf ein Drittel, also 5,83 statt 17,50 Euro, verringert werden.
Umsetzung Bis Ende Juli können sich Interessierte mit Stellungnahmen beteiligen, so die federführende Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Die Ergebnisse der Anhörung sollen im August ausgewertet und der Rundfunkkommission der Länder vorgelegt werden. Die Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages soll nach dem Zeitplan der Ministerpräsidenten noch in diesem Jahr unterzeichnet werden und Anfang 2017 in Kraft treten.
Beitragssenkung Eine generelle Senkung des Beitrags für alle Gebührenzahler soll es nicht geben, da der Beitrag erst im April von monatlich 17,98 Euro auf 17,50 Euro gesenkt wurde.