Urteil RTL verbietet "Scheiß RTL"-Shirt

Hamburg (RPO). Das satirisch-kritische Online-Magazin Fernsehkritik-TV darf vorerst nicht mehr ein T-Shirt in seinem Online-Shop vertreiben, welches die Aufschrift "Scheiß RTL" unter Verwendung des Original-Logos von RTL trägt ("Mein RTL").

Das Landgericht Köln erließ auf Antrag eine Einstweilige Verfügung gegen den Produzenten von Fernsehkritik-TV, die Alsterfilm GmbH in Hamburg sowie gegen deren Geschäftsführer Holger Kreymeier, der auch Moderator von Fernsehkritik-TV ist.

RTL beruft sich auf § 14 des Markenrechts, wonach eine Verwendung eines Original-Logos nur mit Genehmigung des jeweiligen Unternehmens zulässig ist.

Ob die Alsterfilm GmbH gegen die Einstweilige Verfügung vorgeht oder sie anerkennen wird, will Kreymeier zeitnah mit seinem Anwalt beraten.

Aktenzeichen: Az 33 O 553/11

(ots/felt)
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