Gewinnspiel-Sendungen im TV ProSiebenSat.1-Gruppe beendet Rechtsstreit

Berlin (RPO). Die Landesmedienanstalten und mehrere Sender der ProSiebenSat.1-Gruppe haben ihre noch offenen Rechtsstreitigkeiten über Gewinnspielsendungen beigelegt.

Die Direktoren der Landesmedienanstalten hätten mit 9Live, Sat.1, Kabel 1 und ProSieben einen Vergleich bei zurückliegenden Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung geschlossen, teilte die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) am Mittwoch mit. Der Nutzerschutz bei Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen im privaten Fernsehen sei auf einem guten Weg. Die wesentlichen Vorgaben der Gewinnspielsatzung, die 2009 erlassen wurde, würden mittlerweile von den Sendern erfüllt.

Vergleich sei ein entscheidender Schritt

Der Vergleichsvertrag schaffe mehr Rechtssicherheit bei "Call-In-Gewinnspielen" für die Sender der ProSiebenSat.1-Gruppe, betonte der Sender 9Live, der für diese Formate zentraler Dienstleister der Gruppe ist. Der Vergleich sei ein entscheidender Schritt für "die Nachhaltigkeit von Call-In-Gewinnspielen im deutschen Fernsehen", sagte 9Live-Geschäftsführer Ralf Bartoleit. In den zurückliegenden Monaten hatte der Sender 9Live "bereits freiwillig die Gestaltung der Spiele an die mitgeteilte Auslegungspraxis der Landesmedienanstalten nach Erlass der Gewinnspielsatzung verbindlich angepasst", wie es in seiner Mitteilung heißt.

Laut der Gewinnspielsatzung müssen "Call-In-Formate" nach für die Nutzer nachvollziehbaren und verständlichen Regeln ablaufen. So ist etwa Irreführung untersagt, und die Teilnahmebedingungen müssen alle 15 Minuten eingeblendet werden.

Nach Vergleich müssen noch 100.000 Euro an Bußgeldern gezahlt werden

Der Vergleich sieht laut ZAK unter anderem vor, dass die Sender Einsprüche gegen neun erlassene Bußgeldbescheide zurücknehmen. Damit werden diese unmittelbar wirksam, insgesamt 100.000 Euro an Bußgeldern müssen bezahlt werden. 9Live nimmt außerdem die eingelegte Revision im Normenkontrollverfahren gegen die Gewinnspielsatzung zurück, die gegenwärtig beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist.

Im Gegenzug ziehen die zuständigen Landesmedienanstalten zehn Bußgeldbescheide zurück und stellen die entsprechenden Verfahren ein. Laufende Bußgeldverfahren in Altfällen, in denen noch kein Bescheid erlassen wurde, werden eingestellt.

Der Vergleich diene auch dazu, langwierige Gerichtsverfahren mit offenem Ausgang zu vermeiden, sagte der ZAK-Beauftragte für Programm und Werbung, Thomas Fuchs. Die ZAK wird nach eigenen Angaben aber auch in Zukunft regelmäßig Prüfungen vornehmen und bei Verstößen Bußgelder verhängen. "Der Vergleich ist kein Freibrief, in Zukunft bei den Gewinnspielen wieder in alte Zeiten zurückzufallen", sagt der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich.

9Live-Geschäftsführer Bartoleit sagte: "Wir wollen uns auf unterhaltsame und transparente Shows für unsere Zuschauer konzentrieren und nicht auf Auseinandersetzungen mit den Landesmedienanstalten." Der Vergleich sei "Ausdruck der konstruktiven Gespräche" beider Seiten in den vergangenen Monaten. "Wir sind fest entschlossen, diesen konstruktiven Kurs und engen Dialog mit den Aufsichtsbehörden fortzusetzen", kündigte er an.

(DDP/csh)
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