Irreführende TV-Gewinnspiele Privatsender zu Geldbuße verurteilt
Stuttgart (RPO). Der zuständige Ausschuss der Landesmedienanstalten hat mehrere private Fernsehsender für irreführende Gewinnspiele zu einer Geldstrafe verdonnert. Insgesamt müssen die Sender wegen Verstößen gegen einschlägige Vorschriften 95.000 Euro zahlen. Vorausgegangen war eine stichprobenartige Auswertung der Gewinnspielsendungen bei den Privatsendern, wie in Stuttgart mitgeteilt wurde.
So erlegte die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) dem Sender DSF insgesamt 50.000 Euro Bußgeld auf, weil er in vier Sendungen gegen mehrere Vorschriften der Gewinnspielsatzung verstoßen hat. Die Verstöße betrafen beispielsweise das Verbot der Irreführung und das Verbot der Vorspiegelung eines nicht vorhandenen Zeitdrucks, wie es hieß.
Mit der Bußgeld-Verhängung berufen sich die Landesmedienanstalten auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, der die Gewinnspielsatzung in ihren wesentlichen Punkten bestätigt habe.
Damit solle kein Zweifel daran gelassen werden, dass Verstöße gegen die Satzung im Sinne des Verbraucherschutzes weiterhin geahndet werden, kommentierte der Kommissions-Vorsitzende Thomas Langheinrich die Entscheidung.