"Identifizierende Berichterstattung" Presserat rügt "Express" und "Bild"

Bonn (rpo). Der Deutsche Presserat hat zwei Rügen gegen den Kölner "Express" und die "Bild"-Zeitung ausgesprochen. Beide Blätter hätten die Anonymität von Personen nicht ausreichend gewahrt.

Eine öffentliche Rüge des Beschwerdeausschusses gab es gegen den "Express" wegen eines Artikels über einen Nachbarschaftsstreit. Die Zeitung hatte dazu ein Foto veröffentlicht, auf dem ein beteiligtes Ehepaar trotz teilweiser Anonymisierung "für einen begrenzten, aber nicht unerheblichen Personenkreis erkennbar blieb", teilte der Presserat am Freitag mit.

So seien unter anderem die Hausnummer und Teile des Hauses deutlich zu erkennen gewesen. Dies wertete der Beschwerdeausschuss als Verstoß gegen die Richtlinie, nach der Abbildungen von Personen nur dann gerechtfertigt sind, wenn ein öffentliches Interesse vorhanden ist. Außerdem verletze die Überschrift "Kölns gemeinste Nachbarn" die Ehre der Betroffenen, daneben wurden Verletzungen der Sorgfaltspflicht gerügt.

"Bild" erhielt eine nicht-öffentliche Rüge, da die Zeitung in zwei Berichten über den weitgehend aufgeklärten Mord an einem Rentner das Foto sowie den Vornamen und den abgekürzten Nachnamen des Opfers veröffentlicht hatte. Es habe keine ausreichende Begründung für die Identifizierung des Opfers gegeben. Mit der auf Aussagen des Täters gestützten Frage unter dem Foto des Opfers "War er zu sexgierig?" habe die Zeitung zudem eine Unterstellung verbreitet, gegen die sich der Betroffene nicht mehr habe wehren können.

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