Berlin Presserat-Leitlinien zum Schutz vor Diskriminierung

Berlin · Der Deutsche Presserat hat nach langen Diskussionen Leitsätze zur Nennung der Herkunft von Straftätern in der Berichterstattung veröffentlicht. Sie sollen die Regeln aus der Richtlinie 12.1 im Kodex ergänzen, teilte der Presserat mit. "Die Leitsätze sollen Entscheidungshilfen für die Anwendung der Regeln im Redaktionsalltag geben", so Sprecher Manfred Protze. Ende März wurde die Richtlinie überarbeitet, nach der die Zugehörigkeit von Straftätern oder Verdächtigen etwa zu einer zu ethnischen oder religiösen Minderheit nun nur erwähnt werden soll, wenn ein begründetes öffentliches Interesse daran besteht. Als Beispiele dafür nennt der Presserat, wenn eine besonders schwere oder in ihrer Dimension außergewöhnliche Straftat vorliege wie bei einem Terroranschlag oder wenn die Biografie des Täters von Bedeutung sei, zum Beispiel wenn ein Flüchtling straffällig wird und bereits vergleichbare Straftaten begangen habe.

"Diese Leitlinien sind nicht in Stein gemeißelt", sagte Protze. Sie würden nach Erfahrungen im Alltag auch weiter entwickelt. Unverändert bleibe das Ziel des Presserats, das Risiko diskriminierender Nebenwirkungen in der Berichterstattung zu begrenzen, ohne den Anspruch der Öffentlichkeit auf wahrheitsgemäße und sachgerechte Unterrichtung zu verringern.

INFO Die Leitsätze finden sich auf www.presserat.de

(dpa)
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