Ärger für Amazon Medienaufsicht verbietet „Pastewka“-Folge wegen Schleichwerbung

München · Der Amazon-Streamingdienst Prime Video muss eine Folge der achten Staffel der Comedy-Serie „Pastewka“ aus seinem Angebot entfernen. Grund dafür ist massive Schleichwerbung.

 Szene aus der achten "Pastewka"-Staffel: Bastian Pastewka als Bastian Pastewka (und auf dem Wohnmobil mit Annette Frier) (Archivbild).

Szene aus der achten "Pastewka"-Staffel: Bastian Pastewka als Bastian Pastewka (und auf dem Wohnmobil mit Annette Frier) (Archivbild).

Foto: Pastewka/Amazon Prime

„Die gesamte Folge ist - vor allem in Bezug auf die Marke Media Markt - von häufigen und intensiven Darstellungen und Erwähnungen geprägt, die nicht programmlich-dramaturgisch begründbar sind“, teilte die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) nach rund neunmonatiger Prüfung am Montag in München mit. Das Verbot der vierten Folge, die den Titel „Das Lied von Hals und Nase“ trägt, gilt mit sofortiger Wirkung.

Amazon kann allerdings Rechtsmittel gegen die Untersagung sowie auch gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einlegen. Eine Sprecherin von Amazon Instant Video Germany in München sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), der BLM-Bescheid werde entsprechend geprüft.

Media Markt bestreitet den Vorwurf der ungekennzeichneten Produktplatzierung. „Für die betreffende 'Pastewka'-Staffel hat Media Markt keine Produktplatzierung gebucht“, sagte eine Sprecherin dem epd. Media Markt sei lediglich ein von der Kölner Produktionsfirma Brainpool TV angemieteter Drehort, das Unternehmen habe dafür eine produktionsübliche Miete bezahlt. „Es gab keine weitere Form der Zusammenarbeit beziehungsweise keine weiteren Absprachen und somit auch keine Leistungen seitens Media Markt an Brainpool.“

Die achte Staffel der Serie „Pastewka“ ist seit Ende Januar 2018 bei Prime Video abrufbar. Die Staffeln 1 bis 7 von „Pastewka“ liefen beim deutschen Privatsender Sat.1, der die Serie jedoch 2014 absetzte. Während in den ersten sieben Staffeln Markenprodukte unkenntlich gemacht wurden, fielen in der achten Staffel zahlreiche Marken prominent auf, die nicht als Produktplatzierungen gekennzeichnet wurden. Für sogenannte audiovisuelle Mediendienste auf Abruf gilt das Schleichwerbeverbot des Rundfunkstaatsvertrags. Produktplatzierungen müssen demnach gekennzeichnet werden.

Die BLM hatte im April vergangenen Jahres mit der Prüfung der achten Staffel der Comedy-Serie begonnen. Vorausgegangen war eine rund zweimonatige Hängepartie, während der die Zuständigkeit für die Medienaufsicht ungeklärt war. Weil die deutschen Inhalte für Prime Video von der Gesellschaft Amazon Instant Video Germany mit Sitz in München redaktionell verantwortet werden, ist die BLM für die Prüfung zuständig.

Ins Rollen gebracht hatte den Fall die Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), Cornelia Holsten. Sie hatte die luxemburgische Aufsichtsbehörde „Autorité Luxembourgeoise Indépendante de l'Audiovisuel“ (Alia) offiziell auf den Fall „Pastewka“ aufmerksam gemacht. Formal zuständig für die Medienaufsicht ist in Europa immer der Mitgliedstaat, in dem das betroffene Unternehmen seinen Sitz hat. In Luxemburg sind verschiedene Gesellschaften beheimatet, die hinter den Aktivitäten des US-Internetriesen Amazon in Deutschland stehen. Die Alia bezweifelte jedoch ihre eigene Zuständigkeit.

Der Start der neunten Staffel von „Pastewka“ auf Prime Video ist für den 25. Januar angekündigt.

(felt/epd)
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