Streit um Rundfunkbeitrag Öffentlich-Rechtliche: Nur vereinzelt Beschwerden

Berlin/Mainz · Die öffentlich-rechtlichen Sender spüren nach eigenen Angaben bisher keine Protestwelle von Verbrauchern gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Sie müssen aber mit Klagen großer Firmen rechnen.

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Foto: dpa, dan soe sab

So sieht Deutschlands zweitgrößte Drogeriekette Rossmann unter anderem das Gleichheitsgebot verletzt und zieht vor Gericht. Auch der andere Drogerie-Branchenriese dm schließt nach eigenen Worten rechtliche Schritte nicht aus, will aber zunächst auf weitere Gespräch setzen. Beide Unternehmen sind von der Reform besonders betroffen, weil sie viele Filialen haben und für jede einzeln Geräte anmelden müssen. "Es gibt einige Firmen, die Mehrbelastungen haben. Das kann man nicht wegdiskutieren", sagte der neue ARD-Vorsitzende Lutz Marmor der Nachrichtenagentur dpa. "Dem allerdings steht eine Reihe von Unternehmen gegenüber, die weniger zahlen müssen."

Mit Blick auf die Reaktionen der Verbraucher berichtete das zuständige Projektbüro auf Anfrage von "einzelnen Beschwerdefällen", die auf den Umstellungsprozess zurückzuführen seien. "Es gibt keine Vermehrung der Beschwerden." Laut einer Umfrage im Auftrag der ARD ist die klare Mehrheit der Deutschen für den neuen Rundfunkbeitrag - jedoch immerhin jeder fünfte dagegen. Konkret äußerten sich im Dezember 20,4 Prozent der 1000 Befragten negativ über die Reform. 76,3 Prozent der Befragten sprachen sich für das neue Modell aus. 3,3 Prozent der Interviewten hatten keine Meinung zu dem Thema.

Verbraucherschützer machten am Donnerstag darauf aufmerksam, dass eine an die damalige GEZ erteilte Einzugsermächtigung auch für den neuen Beitragsservice gilt. Der Service darf in dem Fall auch höhere Beiträge vom Konto abbuchen, ohne eine vorhandene Einzugsermächtigung erneut einzuholen. Zum Beispiel passiert das, wenn vorher nur ein Radio gemeldet war. Zudem kann sich das Abbuchungsdatum verschieben.
Das müssten Verbraucher, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, hinnehmen. Im Zweifel könnten sie die Einzugsermächtigung widerrufen und die Beiträge künftig selbst überweisen, raten die Experten von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.

Für Firmen mit vielen Niederlassungen zeichnen sich derweil deutliche Mehrbelastungen ab. Die Deutsche Bahn rechnet wegen der Reform mit einem Anstieg von einer Million auf künftig 3,5 Millionen Euro Abgaben an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Rossmann muss für seine mehr als 1700 Filialen künftig statt 39.500 Euro etwa 200.000 Euro zahlen, heißt es in einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", den das Unternehmen bestätigte, ohne selbst Zahlen zu nennen. "Bezogen auf alle Rundfunknutzer kann das Gleichheitsgebot hier nicht wirklich zugrunde gelegt werden", sagte ein Sprecher. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof habe die Klage angenommen.

dm-Chef Erich geht insgesamt von "ungefähr dreifach erhöhten Kosten" aus. Bisher seien es 94.000 Euro gewesen, künftig seien es 266.000 Euro. Die Kette hat in Deutschland 1345 Filialen.

(dpa/felt)
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