Elektromagnetische Wellen sind keine Gefahr Mobilfunkmasten als Nachbarn dulden

Frankfurt/Main (rpo). Alle wollen telefonieren, aber niemand will den dafür notwendigen Masten neben seinem Wohnzimmerfenster haben. Die Bürger können sich nach einem aktuellen Urteil nicht gerichtlich gegen Mobilfunkanlagen in der Nachbarschaft wehren.

Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main laut einer Mitteilung vom Freitag entschied, sind die ausgehenden elektromagnetischen Wellen als "unwesentlich" anzusehen, sofern sie unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte in der Bundesimmissionsschutzverordnung liegen.

Nachbarn hatten eine Kirchengemeinde im Rhein-Main-Gebiet auf Unterlassung verklagt, nachdem eine Mobilfunkanlage auf dem nahe gelegenen Kirchtum aufgebaut worden war. Der 23. Zivilsenat des OLG bestätigte nun die Abweisung der Klage durch die 4. Zivilkammer des Landgerichts Hanau. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen.

Die Kläger hatten darauf verwiesen, dass schon jetzt Menschen in der Nähe von Mobilfunkanlagen über Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Herzrythmusstörungen und Tinnitus klagten und unter Berufung auf Wissenschaftler dargelegt, dass die geltenden Grenzwerte zu hoch seien. Dem Gericht reichte dieser Vortrag nicht aus, um einen wissenschaftlich begründeten Verdacht einer Gesundheitsgefährdung darzulegen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort