Nach Übernahme Medienmacht von Springer auf dem Prüfstand

Frankfurt/Main (rpo). Die Übernahme von ProSiebenSat.1 steht zwar, doch bevor der Axel-Springer-Konzern wirklich Mehrheitseigner der Senderfamilie sein wird, muss der Kauf noch geprüft werden - ob er nach dem Rundfunkstaatsvertrag und dem Kartellrecht zulässig ist. Zuständig sind die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) und das Bundeskartellamt.

Die KEK wird von den drei Landesmedienanstalten eingeschaltet, die für die Sendelizenzen von ProSiebenSat.1 zuständig sind: die rheinland-pfälzische Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter in Ludwigshafen für Sat1, die Medienanstalt Berlin-Brandenburg für ProSieben und die Bayerische Landeszentrale für neue Medien in München für Kabel 1 und N24. Der Leiter der Geschäftsführung, Bernd Malzanini, sagte auf Anfrage, die KEK habe "noch keine einzige Zeile auf dem Tisch liegen".

Die Kommission muss die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags zur Sicherung der Meinungsvielfalt prüfen, vor allem die Frage, ob ein Unternehmen bei Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse mit den ihm dann zuzurechnenden Fernsehprogrammen eine vorherrschende Meinungsmacht erlangen würde.

Diese wird mit einem Zuschaueranteil von 30 Prozent im Jahresdurchschnitt definiert. Die Sender von ProSiebenSat.1 erreichen nach Angaben der Landesmedienanstalt in Ludwigshafen knapp über 20 Prozent. Von daher wären keine konzentrationsrechtlichen Einwände zu erwarten, wie Abteilungsleiter Rolf Platho erklärte.

Nach seiner persönlichen Meinung sei es jedoch "juristisch hochschwierig", die Medienmacht des Springer-Konzerns im Hinblick auf dessen Printmedien, vor allem Fernsehzeitschriften, zu prüfen. Laut Paragraf 26 des Rundfunkstaatsvertrags hängt die Frage einer marktbeherrschenden Stellung davon ab, ob das betreffende Unternehmen mit Aktivitäten auf medienrelevanten verwandten Märkten einen so starken "Meinungseinfluss" erzielen würde, der einem TV-Zuschaueranteil von 30 Prozent entspräche.

Die Medienrechtler hätten sich sehr früh auf diese Problematik eingestellt, sagte Platho, und bereits Einschätzungen von Wissenschaftlern eingeholt.

Wie lange die konzentrationsrechtliche Prüfung des Falls ProSiebenSat.1 dauern wird, könne noch nicht abgesehen werden. "Ich glaube nicht, dass es vor Ende des Jahres sein wird", sagte Platho.

(ap)
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