„Roberto Geissini“ Medienaufsicht rügt erneut Schleichwerbung bei „Die Geissens“

Berlin · Die Medienaufsicht hat erneut Schleichwerbung in der Realityshow „Die Geissens - Eine schrecklich glamouröse Familie“ von RTL II gerügt. Nicht das erste Mal.

 Die Geissens mit Designerin Claudia Effenberg auf dem Oktoberfest.

Die Geissens mit Designerin Claudia Effenberg auf dem Oktoberfest.

Foto: dpa/Felix Hörhager

In der Ausgabe vom 15. Oktober 2018 sei während der gesamten Sendezeit die Modemarke „Roberto Geissini“ auffällig platziert worden, erklärte die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten am Freitag in Berlin. Dies sei ein Verstoß gegen das Schleichwerbeverbot in Paragraf 7 des Rundfunkstaatsvertrags.

Die Modemarke sei „in Form von auffälligen Motiven wie Totenköpfen und Kreuzen sowie großen Schriftzügen, auf Shirts, Einrichtungsgegenständen und Caps“ allgegenwärtig gewesen, stellte die ZAK fest. Die Produkte der Marke seien in einer Intensität, die deutlich über das programmlich-dramaturgische Maß hinausgehe, dargestellt wurden. Entscheidend sei zudem die ausschließliche Visualisierung dieser einen Marke gewesen. „Nicht zuletzt deswegen musste bei RTL II eine Werbeabsicht angenommen werden“, kritisierte das Aufsichtsorgan.

Die seit 2011 laufende Realityshow zeigt das Leben der Millionärsfamilie um Robert und Carmen Geiss. „Roberto Geissini“ ist das Mode-Label des Paares. Bereits 2017 hatten die Landesmedienanstalten eine Folge der „Geissens“ beanstandet. Auch damals ging es um die auffällige Platzierung von Produkten der Marke „Roberto Geissini“.

(lukra/epd)
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