TV-Nachlese zu „Markus Lanz“ „Die AfD hat diesen Tag genutzt, um die Demokratie zu sabotieren“

Düsseldorf · Ein Großteil der Talkshow „Markus Lanz“ dreht sich am Mittwochabend um die Ereignisse in Berlin, vor allem das Drangsalieren von Abgeordneten. Schon steht die Demokratie im Mittelpunkt der Diskussion.

 Die Talkrunde bei „Markus Lanz“ am 18.11.2020.

Die Talkrunde bei „Markus Lanz“ am 18.11.2020.

Foto: ZDF

Am selben Tag ist das neue Infektionsschutzgesetz durch den Bundestag und den Bundesrat gegangen, während draußen eine Demonstration stattfand. Das ist am Mittwochabend ein Thema bei „Markus Lanz“.

Die Gäste:

  • Sigmar Gabriel (SPD), ehemaliger Außenminister und Ex-Vizekanzler
  • Paul Ziemiak, CDU-Generalsekretär
  • Eva Quadbeck, Journalistin
  • Elmar Theveßen, Journalist

Darum ging’s:

Nach einem Gespräch mit dem US-Korrespondenten Elmar Theveßen und vor einem Blick auf die Parteispitzen von SPD und CDU geht es bei „Lanz“ um das neue Infektionsschutzgesetz. Genauer gesagt nicht um das Gesetz selbst, sondern die Art und Weise, wie es zustande kam – und die plötzlich im Parlamentsgebäude auftauchenden Demonstranten.

Der Talkverlauf:

Um zu zeigen, was am Mittwoch im Bundestag vor sich ging, lässt Moderator Markus Lanz ein Video einblenden, in dem Wirtschaftsminister Peter Altmaier dort von einer unbekannten Frau drangsaliert wird. Die Journalistin Eva Quadbeck soll erklären, woher der Verdacht komme, dass Menschen in den Bundestag eingeschleust worden seien. Sie erklärt, dass Abgeordnete Besucher einladen, diese allerdings nicht allein lassen dürfen. Noch sei aber nicht aufgeklärt, wer Besucherausweise beschafft habe für „militante Leute, die Demokratie ablehnen, die ablehnen, wie dieser Bundestag arbeitet“.

Auch Sigmar Gabriel zeigt sich empört. Dieser Vorfall erhebe auch Sicherheitsfragen, sagt er und erinnert an die tätlichen Angriffe auf Wolfgang Schäuble und Oskar Lafontaine. Solche Situationen zu verhindern und gleichzeitig das Parlament nicht hermetisch abzuriegeln, sondern offen für die Bürger zu lassen, sei eine Gratwanderung. Zudem sei die aggressive Stimmung gegenüber Politikern nichts Neues. Da stimmt der Rest der Runde zu – das gehe bis hin zu Bügermeistern, die wegen Bedrohungen und Anfeindungen ihr Amt niedergelegt haben.

Doch Paul Ziemiak pocht auf einen gravierenden Unterschied. Hier habe ein Abgeordneter Menschen Zugang zum Parlament verschafft, damit sie einen anderen Abgeordneten bedrängen – statt ans Mikrofon zu gehen und seine Argumente vorzubringen. „Das ist der Skandal“, sagt der CDU-Generalsekretär.

Hinter dieser Entwicklung sieht Gabriel eine Kombination aus zwei Tendenzen im Land: Erstens dem Wunsch nach einfachen Erklärungen, und zweitens der Idee, Parteien nicht als Wettbewerber, sondern als Feinde zu definieren. Wenn eine Wahl nicht als Aufteilung in Mehrheit und Minderheit gelte, sondern eine Niederlage mit dem Untergang des Abendlandes gleichgesetzt werde, sei man viel eher bereit, das Parlament zu missbrauchen und notfalls den anderen zu beseitigen – und dann zu behaupten: Wir sind das Volk.

Quadbeck sieht auch die hastige Vorgehensweise der Politiker als Nährboden für Argwohn. „Hundsmiserabel schlecht vorbereitet“ findet die Journalistin die Gesetzesvorlage der Ministerpräsidentenkonferenz. So gibt sie dem Zustandekommen des Infektionsschutzgesetzes „Abzüge in der Kürnote“. Vom Abstimmungstag am Mittwoch berichtet sie: „Die AfD hat diesen Tag genutzt, um die Demokratie zu sabotieren.“ AfD-Abgeordnete hätten unter anderem das Fragerecht missbraucht, um Statements abzugeben – mit dem Ziel, eine Verbindung zu den Demonstranten in Berlin herzustellen.

Der ehemalige Vizekanzler Sigmar Gabriel pflichtet ihr zunächst bei. Die AfD verachte im Grunde den ganzen Bundestag. „Aber sie sind auch gewählt“, erinnert Gabriel. Für die Kritiker des Gesetzes innerhalb und außerhalb des Parlaments hat er noch eine Erinnerung parat: Deutschland sei ein Rechtsstaat. Wem die Entscheidung nicht passe, der könne sich an das Oberste Gericht wenden.

Auch Paul Ziemiak hat rechtliche Argumente im Köcher. Der Generalsekretär der CDU stellt klar, was es mit dem Wort „ermächtigt“ im Gesetzestext auf sich hat. „Das steht in jedem Gesetz, in dem das Parlament eine Rechtsgrundlage schafft, dass die Regierung etwas in diesem Rahmen entscheiden darf.“ Der Begriff fände sich etwa auch dort wieder, wo es darum ginge, den Straßenverkehr zu regeln. Mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 habe diese juristische Wendung nichts zu tun.

Gabriel erinnert an die Lage 1933, als Sozialdemokraten kaum mehr zur Abstammung gehen konnten, weil die Nazis sie bereits mit Gewalt davon abzuhalten suchten. Einen Vergleich zwischen 1933 und 2020 könnten nur Menschen ziehen, die keine Vorstellung davon hätten, was der Unterschied zwischen dem Leben in einer Demokratie und dem Ende einer Demokratie sei.

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