RTL erwägt Klage Jugendschützer beanstanden "Super-Nanny"

Berlin · Wieder Ärger wegen der "Super-Nanny" - eine Folge aus dem Jahr 2011 habe gegen die Menschenwürde verstoßen, meinen die Jugendschützer. RTL sieht das anders und erwägt eine Klage.

 Katharina Saalfrank ist die "Super Nanny". Hier erhielt sie 2007 den Deutschen Fernsehpreis in der Kategorie TV Coach.

Katharina Saalfrank ist die "Super Nanny". Hier erhielt sie 2007 den Deutschen Fernsehpreis in der Kategorie TV Coach.

Foto: AP, AP

Die "Super-Nanny" hat aus Sicht der deutschen Medienaufsicht die Grenzen überschritten. Die TV-Folge der Erziehungs-Soap, die am 14. September 2011 auf RTL ausgestrahlt wurde, verstieß nach einer Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gegen die Menschenwürde.

Im Mittelpunkt der Sendung hätten Gewalt- und Leidensszenen gestanden, "die den brutalen Umgang einer alleinerziehenden Mutter gegenüber ihren drei kleinen Kindern (sieben, vier und drei Jahre alt) thematisierten", kritisierten die Jugendschützer in einer Mitteilung vom Montag.

Klage möglich

Der Kölner Privatsender teile nicht den Vorwurf der Verletzung der Menschenwürde durch die Ausstrahlung, entgegnete RTL und kündigte an, gegen die Entscheidung der KJM und eine mögliche Beanstandung durch die lizenzgebende Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) eine Klage vorm Verwaltungsgericht zu prüfen.

Der Zuschauer habe eine Vielzahl von physischen und psychischen Gewalthandlungen zu sehen bekommen, die sowohl im Teaser zur Sendung als auch während der Folge wiederholt worden seien, hieß es von der KJM. "Eine so reißerische Darstellung zielt primär auf den Voyeurismus der Zuschauer. Die Kinder werden in für sie leidvollen Situationen für kommerzielle Zwecke instrumentalisiert, zu Objekten der Zurschaustellung herabgewürdigt und in ihrem sozialen Achtungsanspruch verletzt."

Der Sender hatte die Episode zuvor korrekterweise der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorgelegt, hieß es von der KJM auf Anfrage. Die habe den Inhalt jedoch nicht beanstandet. RTL ergänzte, diese und auch jede andere Folge seien der FSF vorgelegt worden. Umso weniger verstehe der Sender den Vorwurf.

"Das System der freiwilligen Selbstkontrolle wird so ad absurdum geführt." Bereits in der Staffel zuvor hatte es Ärger zwischen RTL und den Medienwächtern gegeben, woraufhin RTL dazu überging, alle Episoden vorab der FSF vorzulegen.

Die "Super-Nanny" ist inzwischen Geschichte. Sie wurde nach 145 Folgen beendet.

Mögliche Entwicklungsbeeinträchtigungen für unter 16-Jährige monierten die Jugendschützer außerdem in der Folge "Enthüllung" der ProSieben-Serie "V - Die Besucher", in der die Serienhelden eine Außerirdische folterten. Gleiches gelte für unter Zwölfjährige, die im Tagesprogramm den RTL-II-Film "Jim Carroll - In den Straßen von New York" sahen. Der Protagonist selbst habe im Film erzählt, wie er mit 13 Jahren in die Drogensucht abrutschte, aus der er sich erst mit 17 Jahren habe befreien können.

Auch die Kabel-eins-Reihe "Die strengsten Eltern der Welt" sei in einer Folge, in der eine cannabisabhängige Peruanerin eine Rolle spielte, nicht für Kinder unter zwölf geeignet gewesen.

(dpa)
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