Ärger mit Erdogan ZDF-Gutachten: Böhmermanns Schmähgedicht nicht strafbar
Mainz · Jan Böhmermanns Schmähgedicht hat nach Einschätzung einer vom ZDF beauftragten Kanzlei die Grenzen der Strafbarkeit nicht überschritten. Der umstrittene Beitrag soll dennoch nicht in der Mediathek des Senders abrufbar sein.
Der Beitrag über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sei rechtlich zulässig gewesen, hieß es in einer am Donnerstag von dem Sender in Mainz veröffentlichten Stellungnahme.
Diese stütze sich auf ein Expertengutachten der Kanzlei und sei dem ZDF von der ermittelnden Staatsanwaltschaft Mainz eingeräumt worden.
Satirefreiheit im Grundgesetz garantiert
Die im Grundgesetz garantierte Satirefreiheit umfasse gerade im Zusammenhang mit Angelegenheiten von öffentlichem Interesse auch den Einsatz grober Stilmittel. Das gelte unabhängig davon, ob sie dem persönlichen oder allgemeinen Geschmack entsprechen. Es liege im Wesen der Satire, Emotionen und Reaktionen beim Publikum auszulösen, auf ein Thema aufmerksam zu machen und Kritik zu üben.
Das Schmähgedicht habe nicht darauf abgezielt, die Ehre Erdogans zu verletzen. Es sei um eine kritische Auseinandersetzung mit der Debatte um den vorangegangenen Beitrag der Sendung "extra3" und Erdogans Reaktion darauf gegangen.
Das Gedicht entspreche nicht den Qualitätsansprüchen und Regularien des ZDF. Das sei jedoch von einer strafrechtlichen Bewertung zu trennen. Der Beitrag solle weiterhin nicht wieder in die Mediathek kommen, sagte ein ZDF-Sprecher.