Viele Jahre für den "Spiegel" geschrieben Gerichtsreporter Gerhard Mauz ist tot

Hamburg (rpo). Die Legende besagt, dass es Richter gab, die ihre Termine verschoben, damit er den Prozess wahrnehmen konnte. Es soll allerdings auch andersherum gewesen sein. Von 1964 bis 1990 hat Gerhard Mauz als Gerichts-Reporter für das Hamburger Nachrichtenmagazin "Spiegel" gearbeitet. Im Alter von 77 Jahren ist Mauz verstorben.

Der langjährige "Spiegel"-Gerichtsreporter Gerhard Mauz ist tot. Wie das Hamburger Nachrichtenmagazin berichtete, starb der 77-Jährige in der Nacht zum Freitag in einem Krankenhaus bei Hamburg.

"Wir verlieren eine der prägendsten und wichtigsten Stimmen des "Spiegel". Über Jahrzehnte hat Gerhard Mauz den deutschen Journalismus und das deutsche Justizwesen mitgeprägt", sagte "Spiegel"-Chefredakteur Stefan Aust. Der 1925 in Tübingen geborene Mauz hatte von 1964 bis 1990 als Reporter für das Hamburger Nachrichtenmagazin gearbeitet.

"Glücksfall für den Spiegel"

Der im vergangenen November gestorbene "Spiegel"-Gründer Rudolf Augstein hatte Mauz bei dessen Verabschiedung in den Ruhestand im März 1990 als "Glücksfall für den "Spiegel"" bezeichnet. "Es soll vorgekommen sein, dass der Vorsitzende einer Strafkammer den Prozesstermin verlegt hat, damit Gerhard Mauz ihn wahrnehmen konnte. Es gibt aber auch Richter, die ihre Termine verschieben, um zu verhindern, dass Mauz berichtet", schrieb Augstein in einer jetzt vom "Spiegel" dokumentierten Laudatio. Mauz sei kein Mann der distanzierten Darstellung eines Tatherganges. "Mauz ist eingenommen, aber nicht fanatisch."

Der von Kritikern auch schon mal als "Johannes Mario Simmel des Justizwesens" titulierte Reporter setzte sich nicht nur in seinen vielbeachteten Gerichtsreportagen über spektakuläre Kriminalfälle, sondern auch in mehreren Büchern kritisch mit der deutschen Strafjustiz auseinander. Für seine Arbeit war er 1973 mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet worden, 1993 erhielt Mauz außerdem den Hamburger Alexander-Zinn-Preis für sein Lebenswerk.

Mauz, der sich gegen die Todesstrafe einsetzte, galt als einer der besten Gerichtsreporter der deutschen Publizistik. 1985 widmete ihm die juristische Monatszeitschrift "Strafverteidiger" zu seinem 60. Geburtstag ihr Dezemberheft. Damit wollten die Strafverteidiger und Strafrechtslehrer der Bundesrepublik den Einsatz von Mauz für eine humanere Strafrechtsprechung würdigen.

"Guter Journalismus ist stets der Versuch, das, was die Menschen lesen wollen als Brücke zu dem zu benutzen, was sie auch lesen sollten", zitierte der "Spiegel" nach dem Tod die Maxime von Mauz.

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