Münster Gericht bestätigt Rundfunkbeitrag

Münster · Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster festgestellt und damit drei Berufungsklagen von Privatleuten zurückgewiesen. Die Kläger waren bereits an den Verwaltungsgerichten in Arnsberg und Köln gescheitert.

Sie sträuben sich nicht gegen die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern gegen die seit 2013 geltende Regelung. Seitdem wird der Rundfunkbeitrag an die eigene Wohnung gekoppelt. Ein Anwalt beklagte, dass sein Mandant keine Chance habe, dem Beitrag zu entgehen, auch wenn er nachweislich Fernsehen oder Radio nicht nutzen würde.

(dpa)
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