"Stern"-Autoren im Visier der Staatsanwaltschaft Ermittlungen nach Kannibalen-Story

Berlin (rpo). Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen zwei "Stern"-Autoren. Sie stehen im Verdacht der Verbreitung Gewalt verherrlichender Schriften. Ein Leser hatte sich empört.

Die Reporter hatten in der "Stern"-Titelgeschichte im Heft 31 vom 24. Juli ausführlich über Armin M. berichtet, der nach eigener Aussage einen Mann getötet und gegessen hatte, wie "Spiegel Online" berichtete. Den Strafantrag stellte demnach ein wegen der grausigen Details entsetzter Leser.

Der Hamburger Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger sagte dem Internetdienst, ein Anfangsverdacht sei gegeben, und bestätigte die Ermittlungen. Laut Paragraf 131 Strafgesetzbuch ist die Publikation grausamer oder unmenschlicher Gewalt gegen Menschen verboten, wenn sie verherrlicht oder verharmlost wird. Vergehen können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sanktioniert werden. Der Paragraf gilt laut Gesetz aber nicht, "wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient".

Dem Bericht zufolge erhielt auch der Presserat zwei Beschwerden und prüfe, ob wegen der Veröffentlichung eine Rüge ausgesprochen werden solle. Ein Sprecher des "Stern" sagte am Samstag auf Anfrage, dem Magazin liege noch keine schriftliche Mitteilung der Staatsanwaltschaft vor. So lange wolle das Hamburger Blatt sich nicht zu den Vorgängen äußern.

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