Finanzhof entscheidet Einkommenssteuer für "Big Brother"-Gewinn?

München · Fällt die Teilnahme an der Show "Big Brother" unter Arbeit oder nicht? Darüber muss der Bundesfinanzhof in München entscheiden. Der Gewinner der RTL-II-Containershow von 2005, Sascha Sirtl (34), sollte seine Gewinnsumme von einer Million Euro als Einkommen voll versteuern. Dagegen zog er vor Gericht.

Timo aus Moers gewinnt Big Brother
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Es habe zwar bereits einen Gerichtsentscheid gegeben, sagte ein Sprecher des Finanzhofes und bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Financial Times Deutschland". Allerdings habe der Kläger Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt. Damit wird der Entscheid ungültig. Ein endgültiges Urteil wird erst in einigen Wochen oder Monaten erwartet. "Das Verfahren ist offen", betonte der Sprecher.

Die Signalwirkung des Bescheids sei aber ziemlich eindeutig, sagte Sirtls Anwalt Burkhard Binnewies der Nachrichtenagentur dpa. "Es ist nicht unmöglich, einen Senat nochmal umzustimmen", sagte er zwar. "Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit" werde der Finanzhof aber bei seiner Ansicht bleiben: Die Teilnahme an der "Big Brother"-Show werde demnach nicht als Spiel oder Wette, sondern als "nicht selbstständige Tätigkeit" gewertet. Damit sind die Einkünfte aus derzeitiger Sicht des Finanzhofes nicht steuerfrei, sondern einkommenssteuerpflichtig.

Dagegen zählen zum Beispiel Lottogewinne nicht zu Einkünften im Sinne des Einkommenssteuerrechts, sie müssen also nicht versteuert werden.
Das Gleiche gilt für Gewinne bei Quizshows wie "Wer wird Millionär?".

Im Fall von "Big Brother" und anderen langfristigeren Fernsehformaten ist das strittig. "Der Zeitfaktor ist entscheidend, wenn da jemand mit gewisser Dauer eingebunden ist", sagte Binnewies. Die entscheidende Frage ist also: Wann wird ein Spiel so professionell, dass es zu einem Arbeitsverhältnis wird?

Sollte das Gericht seine Entscheidung im Fall von Sascha Sirtl bestätigen, könnte das nach Ansicht Binnewies weitreichende Folgen für Produktionsfirmen und Fernsehsender haben, die eventuell neben der Einkommenssteuer dann auch Sozialabgaben für ihre Kandidaten zahlen müssten. Möglicherweise müssten auch Sieger von Castingshows wie "Deutschland sucht den Superstar" oder "Das Supertalent" ihre Gewinne sogar rückwirkend als Einkommen versteuern. "Das wird die ganze Branche verändern", sagte Binnewies.

(dpa)
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