Australienreise trotz Krankschreibung Mutter von Dschungelcamp-Kandidatin Nathalie Volk vor Gericht

Soltau · Als Nathalie Volk Anfang 2016 für das RTL-Dschungelcamp nach Australien flog, wurde sie von ihrer Mutter zu den Dreharbeiten begleitet. Das Problem: Die Lehrerin aus Niedersachsen war zu dem Zeitpunkt krankgeschrieben. Nun steht sie vor Gericht.

Die als Zeugin im Prozess gegen ihre Mutter geladene Nathalie Volk vor dem Amtsgericht in Soltau.

Die als Zeugin im Prozess gegen ihre Mutter geladene Nathalie Volk vor dem Amtsgericht in Soltau.

Foto: dpa, phs fpt

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg wirft der mittlerweile vom Dienst suspendierten Lehrerin aus Soltau den Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses vor. Damit drohen laut Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Gefängnis. Das Amtsgericht Soltau hatte im Dezember einen Strafbefehl von 7000 Euro verhängt, aber die Lehrerin will nicht zahlen. Deshalb kam es nun zu dem Prozess, für den bis zum 3. April zunächst drei Termine angesetzt sind.

Auch Nathalie Volk erschien am Montag im Amtsgericht, sie war als Zeugin geladen. Die inzwischen 20-Jährige war mit der ProSieben-Show "Germany's Next Topmodel" bekannt geworden. Im Januar 2016 nahm sie an der zehnten Staffel der RTL-Dschungelshow "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!" teil. Ihre Mutter begleitete sie auf der Reise nach Australien. Eine Ärztin hatte die Lehrerin für drei Wochen krankgeschrieben, die Schule hatte zuvor einen Antrag auf Sonderurlaub abgelehnt.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg geht davon aus, dass die 47 Jahre alte Pädagogin die Bescheinigung durch falsche Angaben bekommen habe. Sie sei nicht wirklich krank gewesen, so die Anklage, sogar die Arztpraxis wurde im Mai durchsucht.

"Die Angeklagte hat umfangreich zur Sache ausgesagt", berichtete Gerichtssprecher Stefan Stodolkowitz am Montagnachmittag. "Sie sagte aus, wirklich erkrankt gewesen zu sein. Ihre Tochter hätte sie bekniet, mitzukommen - das sei gut für die Erholung." Für einen kleinen Teil der Aussage sei die Öffentlichkeit am Vormittag ausgeschlossen worden, weil es um persönliche Dinge ging.

"Wir haben den Strafbefehl damals nicht akzeptiert und deshalb Einspruch eingelegt", sagte Rechtsanwalt Andreas Hebestreit nach der Verhandlung. "So konnte am heutigen Montag erstmals ausführlich über den Tatvorwurf verhandelt werden." Nathalie Volk habe aus zeitlichen Gründen am Montag nicht mehr ausgesagt, berichtete Hebestreit. Sie würde wie weitere Zeugen am kommenden Donnerstag angehört.

"Der Vorwurf, dass meine Mandantin eine Erkrankung simuliert hat, um rechtswidrig eine Dienstunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten, dürfte sich mehr und mehr als unrichtig herausstellen", betonte Hebestreit. "Ich bin verhalten optimistisch, dass ein Freispruch durchaus in Betracht kommt, wenn die noch ausstehen Zeugen im Sinne der Verteidigung ausgesagt haben."

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Foto: TVNOW/Stefan Menne

Zunächst hatte es Kritik von Elternvertretern gehagelt, als die Lehrerin nach Australien flog. Die Landesschulbehörde stellte die Frau vom Unterricht frei, ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet, im vergangenen Januar folgte dann die Suspendierung.

(oko/dpa)
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