Legendär aus „Zurück in die Zukunft“ US-Firma will DeLorean DMC wieder bauen - so viel soll das Flügeltür-Auto kosten

New York · Der DeLorean diente als Zeitmaschine und ist noch heute ein gefragtes Auto. Jetzt könnte er wieder gebaut werden. Allerdings ist die Anschaffung mehr als kompliziert und richtig teuer.

Wurde durch „Zurück in die Zukunft“ legendär: Der DeLorean.

Wurde durch „Zurück in die Zukunft“ legendär: Der DeLorean.

Foto: Berns, Lothar (lber)

In der „Zurück in die Zukunft“-Trilogie spielt der DeLorean DMC-12 ebenso eine Hauptrolle wie Michael J. Fox, der Marty McFly spielt und den Wagen als Zeitmaschine benutzt. Der Film und seine zwei Ableger wurde Kult, ebenso das Gefährt mit integriertem Fluxkompensator. Entwickelt wurde die Zeitmaschine in der Trilogie von Professor Emmett Brown (gespielt von Christopher Lloyd).

Der Run auf die Autos mit den Flügeltüren war groß. Aber irgendwann kam die Ernüchterung. Der Gründer John DeLorean musste Insolvenz anmelden. Dann übernahm eine neue Firma die Rechte an der Marke DeLorean. Schon 2007 wurde angekündigt, den berühmten Wagen so wie in „Zurück in die Zukunft“ nachzubauen. Stolze 13 Jahre später ist es amtlich: Der DeLorean DMC-125 soll jetzt serienmäßig entstehen.

Das ermöglicht nun die Vorschriften der Highway Traffic Safety Administration (NHTSA), die noch in ein Gesetz umgewandelt werden müssen. Diese sehen nämlich vor, dass Replika von historischen Kleinwagen nicht den neuesten Sicherheitsstandards entsprechen müssen, wenn sie die Höchstzahl von 325 Modellen nicht überschreiten.Das bedeutet für DeLorean-Liebhaber also: Der Wagen kommt, allerdings in ziemlich geringer Auflage und einem hohen Preis, nämlich 100.000 Euro. Dabei lassen die Details durchaus aufhorchen: 350 PS soll der Wagen haben, auch ein E-Motor ist in Planung, zudem gibt es „Luxus“ wie Servolenkung und Tempomat, berichtet das amerikanische Autoportal „Hagerty“.

Auf eine Sache hingegen müssen „Zurück in die Zukunft“-Fans immer noch verzichten: Die Autos kommen ohne den Fluxkompensator aus, und eine Zeitmaschine ist das legendäre Auto auch nicht.

Beim Nachbau solcher legendären Filmautos gibt es übrigens einiges zu beachten. Alle Autos im Verkehr müssen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Für Filmrepliken gelten dieselben zulassungsrechtlichen und straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, sollen sie auch auf der Straße und nicht nur auf Privatgrund fahren. „Abweichungen davon sind nicht zulässig“, sagt Thorsten Rechtien, Sachverständiger beim Tüv Rheinland.

Generell darf ein Auto im Straßenverkehr nicht bewegt werden, wenn Umbauten die Betriebserlaubnis (BE) erlöschen lassen. Dazu zählen unter anderem die Änderung der Fahrzeugart oder die Veränderung des Abgas- oder Geräuschverhaltens. „Wird das damalige Serienfahrzeug stark umgebaut, braucht es gegebenenfalls eine Einzelabnahme durch einen Kfz-Sachverständigen bei einer Prüfstelle oder einen Überwachungsverein“, sagt Hannes Krämer, Rechtsexperte vom Auto Club Europa (ACE)

Generell können Besitzer zwar ihr Auto mit Folien bekleben. Die Folierung darf aber keine rückstrahlenden, retroreflektierenden oder spiegelnden Lackierungen aufweisen. „Dadurch wird verhindert, dass das Signalbild im Straßenverkehr gestört wird“, sagt Rechtien.

(mja)
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