Bundesverfassungsgericht Karlsruhe schränkt Einfluss von Staat auf ZDF ein

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht hat den Einfluss von Staat und Parteien auf das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) erheblich gestutzt. Rheinland-Pfalz und Hamburg hatten in Karlsruhe gegen Regelungen des ZDF-Staatsvertrags geklagt.

 Ein Blick auf das digitale Nachrichtenstudio des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) in Mainz.

Ein Blick auf das digitale Nachrichtenstudio des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) in Mainz.

Foto: dpa

Die Verfassungsklagen gegen zu viel staatlichen Einfluss auf das ZDF haben überwiegend Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Dienstag mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags für verfassungswidrig.

Im Verwaltungs- und Fernsehrat des Senders muss der Anteil von Politikern und "staatsnahen Personen" von derzeit 44 Prozent auf ein Drittel reduziert werden, wie das Gericht entschied. Zudem dürfen Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitglieder des Fernsehrates "keinen bestimmenden Einfluss" mehr ausüben.

Die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg hatten in Karlsruhe gegen Regelungen des ZDF-Staatsvertrags geklagt. Sie sind der Ansicht, dass die Vertreter von Staat und Parteien zu viel Einfluss in den Gremien des Senders haben.

Anlass war der Streit um den früheren ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender. 2009 hatte eine CDU-nahe Mehrheit im Verwaltungsrat unter dem damaligen hessischen CDU-Ministerpräsidenten Roland Koch Brenders Vertrag nicht verlängert, obwohl sich der Intendant dafür ausgesprochen hatte. Brender hatte der Union vorher vorgeworfen, den Verwaltungsrat des Senders dominieren zu wollen.

Der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, verwies am Dienstag zur Begründung auf die im Grundgesetz verankerte freie Berichterstattung der Medien. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk "darf nicht zum Staatsfunk werden", sondern müsse die in der Gesellschaft vertretenen Meinungen "facettenreich widerspiegeln", sagte Kirchhof.

Die Vorgaben des Gerichts müssen bis zum 30. Juni 2015 umgesetzt werden.

(AFP/dpa)
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