Hamburg Böhmermanns "Schmähkritik" bleibt verboten

Hamburg · Das Gedicht "Schmähkritik" des TV-Satirikers Jan Böhmermann (37) über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleibt in großen Teilen verboten. Das entschied das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) gestern in Hamburg. Die verbotenen Passagen beinhalteten schwere Herabsetzungen mit Bezügen zum Intimen und Sexuellen, für die es in der Person oder dem Verhalten von Erdogan (64) keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte gebe, urteilte das Gericht. Anders als die übrigen Verse dienten die untersagten Äußerungen allein dem Angriff auf die "personale Würde" Erdogans und seien deshalb rechtswidrig. Böhmermann hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" (ZDFneo) vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt unter anderem mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.

Die OLG-Entscheidung dürfte nicht die letzte in der juristischen Auseinandersetzung sein: Das Berufungsurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts ist nicht rechtskräftig. Der Senat habe keine Revision zugelassen, weil sich keine Rechtsfragen stellten, die noch nie entschieden worden wären, so ein OLG-Sprecher. Dagegen können die Parteien aber Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einlegen. Böhmermanns Anwalt kündigte dies umgehend an und sagte, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.

(dpa)
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