Klage von Caroline von Hannover stattgegeben "Bild" muss drei Jahre alte Schlagzeile berichtigen

Karlsruhe (rpo). Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag einer Klage der Prinzessin gegen den Axel-Springer-Verlag stattgegeben hat, muss die "Bild"-Zeitung eine drei Jahre alte Schlagzeile über ein vermeintliches sexuelles Verhältnis zwischen Caroline von Hannover und Udo Jürgens berichtigen.

<P>Karlsruhe (rpo). Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag einer Klage der Prinzessin gegen den Axel-Springer-Verlag stattgegeben hat, muss die "Bild"-Zeitung eine drei Jahre alte Schlagzeile über ein vermeintliches sexuelles Verhältnis zwischen Caroline von Hannover und Udo Jürgens berichtigen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) gab am Dienstag einer Klage der Prinzessin gegen den Axel-Springer-Verlag statt. Das Boulevardblatt hatte geschrieben: "Udo Jürgens im Bett mit Caroline? In einem Playboy- Interview antwortet er eindeutig zweideutig." Laut BGH ist dies eine unwahre Behauptung, die das Persönlichkeitsrecht der Prinzessin verletzt (Aktenzeichen: VI ZR 38/03 vom 9. Dezember 2003).

Nach den Worten des BGH handelte es sich bei der Schlagzeile nicht um eine "echte" Frage, die dem Leser die Auswahl zwischen mehreren Antworten lasse. Vielmehr werde durch den Untertitel ("eindeutig zweideutig") dem Leser suggeriert, dass als Antwort vorrangig ein Ja in Betracht komme. Damit werde den "Bild"-Lesern ein "unzutreffender Eindruck von Verhältnissen in der Privatsphäre der Klägerin" vermittelt, formulierte der BGH.

Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg, das Caroline im Dezember 2002 neben der Richtigstellung auch eine - beim BGH nicht mehr streitige - Entschädigung von 20 000 Euro zuerkannt hatte.

Achim Krämer, Anwalt des Axel-Springer-Verlags, hatte in der Verhandlung am Dienstag argumentiert, "Bild" habe eine zweideutige Aussage des Schlagersängers in dem "Playboy"-Interview gewissermaßen nur zitiert. Jürgens hatte in dem Männermagazin die Frage, ob es bei einer mehr als 20 Jahre zurückliegenden Gelegenheit zu einem sexuellen Kontakt mit Caroline gekommen sei, mit Nein beantwortet und hinzugefügt, er werde diese Frage sowieso immer mit Nein beantworten.

Diese "sibyllinische Antwort" habe "Bild" zutreffend als "eindeutig zweideutig" bewertet, so Krämer. Später hatte Jürgens ein Verhältnis mit Caroline ohne Einschränkung bestritten.

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