Ehemalige NDR-Filmchefin Bewährungsstrafe für Doris Heinze

Hamburg · In der sogenannten NDR-Drehbuchaffäre ist die frühere Fernsehfilmchefin des Senders, Doris Heinze, vom Hamburger Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden.

Die ehemalige Fernsehfilmchefin des Norddeutschen Rundfunks (NDR), Doris Heinze, muss nicht ins Gefängnis. In der sogenannten NDR-Drehbuchaffäre verurteilte das Hamburger Landgericht die 63-Jährige am Montag wegen Bestechlichkeit, Untreue und Betrug zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und setzte das Strafmaß zur Bewährung aus.

Heinze hatte dem NDR als Filmchefin mehrere Drehbücher unter Pseudonym untergeschoben, die entweder sie selbst oder ihr Mann geschrieben hatten. Im Sommer 2009 war dies aufgeflogen. Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche eine Freiheitsstrafe von drei Jahren für Heinze gefordert. Ihr Verteidiger plädierte auf sieben Monate auf Bewährung.

Vor der Wirtschaftsstrafkammer waren ferner Heinzes Ehemann Claus Strobel und die Münchner Produzentin Heike Richter-Karst angeklagt, die im betreffenden Zeitraum die Reihe "Polizeiruf 110" für den NDR umgesetzt hatte. Den drei Beschuldigten wurden zwischen November 2003 und Juli 2007 insgesamt 14 Straftaten zur Last gelegt. Das Gericht verurteilte Strobel und Richter-Karst am Montag jeweils zu einer Geldstrafe.

Selbst verfasste Drehbücher unter "Marie Funder"

Heinze hatte in ihrer Zeit als Abteilungsleiterin beim NDR dem Sender vier Drehbücher ihres Mannes unter dem Pseudonym "Niklas Becker" eingereicht. Ein fünfter Auftrag wurde nicht realisiert. Aus ihrer eigenen Feder stammten zwei Drehbücher mit dem Pseudonym "Marie Funder", die sie ebenfalls dem NDR unterschob. Für ein reguläres Drehbuch zahlte der NDR 26.000 Euro brutto, Angestellte bekommen nur die Hälfte. Die Produzentin Richter-Karst wusste von den Pseudonymen, jedoch nicht von der Pflicht, die Decknamen beim NDR offenzulegen, wie sie während des Prozesses sagte.

Gegen Heinze wurde seit September 2009 ermittelt. Im Monat zuvor waren die Verquickungen aufgeflogen. Seit dem 5. Juli musste sich die 63-Jährige wegen Bestechlichkeit in vier Fällen, schwerer Untreue in drei Fällen und Betrug verantworten. Das Urteil in dem Prozess war seit Wochen immer wieder verschoben worden, weil die Anwälte neue Beweisanträge eingereicht hatten.

(APD)
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