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Phono-Verband erwirkt einstweilige Verfügung Ärger für "Kopierschutzknacker"

Hamburg (rpo). Seit Mitte September ist das Knacken von Kopierschutzmechanismen verboten, ebenso das Angebot von Programmen, die dieses ermöglichen. Jetzt sind die deutschen Phonoverbände gegen einen Anbieter solcher Software vorgegangen.

Beim Landgericht München wurde gegen den Anbieter eine einstweilige Verfügung erwirkt. Weitere Verfügungen würden folgen, wenn sich einzelne Anbieter weigern sollten, den Abmahnungen Folge zu leisten, teilte die deutsche Landesgruppe des IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) am Donnerstag in Berlin mit.

"Wir nehmen illegale Angebote zum Kopierschutzknacken nicht hin und werden das neue Urheberrecht in der Praxis durchsetzen", sagte Gerd Gebhard, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände.

Seit Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes seien mehr als hundert Anbieter von Kopiersoftware im Internet ausgemacht worden, hieß es. Dazu gehörten auch Computerzeitschriften und Elektronikhändler.

Das neue Gesetz sieht seit Mitte September vor, dass sowohl das Umgehen von Kopierschutzsystemen als auch das Angebot entsprechender Software verboten ist.

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