Straßburg Fall Timoschenko: Straßburger Gericht verurteilt Ukraine

Straßburg · Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wirft der Ukraine Willkür-Justiz gegen die inhaftierte frühere Regierungschefin Julia Timoschenko vor. Die Straßburger Richter verurteilten die Ukraine gestern wegen vierfacher Verletzung der Menschenrechte der 52-Jährigen. Unter anderem stellten sie fest, dass die mehrmonatige Untersuchungshaft für Timoschenko im Jahr 2011 "ungesetzlich und willkürlich" gewesen sei. Die Haft sei nicht aus legitimen Gründen wie etwa Fluchtgefahr, sondern "aus anderen Gründen" erfolgt. Timoschenko selbst hatte in ihrer Straßburger Beschwerde ihren Prozess als politisch motiviert bezeichnet.

Das Urteil bedeutet aber nicht, dass die Timoschenko automatisch freikommt. Die Umsetzung des Richterspruchs ist Sache der Ukraine. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; Kiew kann die Verweisung an die Große Kammer des Gerichtshofs beantragen. Die Politikerin verbüßt seit 2011 eine siebenjährige Haft, weil sie im Zusammenhang mit einem Vertrag über Erdgasimporte Amtsmissbrauch betrieben haben soll. Timoschenko und EU-Politiker verschiedener Parteien begrüßten das Urteil.

(epd)
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