Karlsruhe Eva Herman scheitert vor Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe · Die ehemalige Tagesschau-Sprecherin und Buchautorin Eva Herman muss eine verkürzte und zugespitzte Zitierung ihres NS-Mutterbild-Vergleichs hinnehmen. Das Bundesverfassungsgericht nahm in einem gestern veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde Hermans nicht zur Entscheidung an (Az.: 1 BvR 2720/11). Sie sah sich in einem 2007 im "Hamburger Abendblatt" gedruckten Artikel falsch zitiert.

Die Zeitung hatte geschrieben, Herman habe "die Wertschätzung der Mutter" im Dritten Reich als "sehr gut" dargestellt. Die Moderatorin hatte sich durch alle Instanzen geklagt.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort