Karlsruhe Eva Herman scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe · Die ehemalige Tagesschau-Sprecherin und Buchautorin Eva Herman muss eine verkürzte und zugespitzte Zitierung ihres NS-Mutterbild-Vergleichs hinnehmen. Das Bundesverfassungsgericht nahm in einem gestern veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde Hermans nicht zur Entscheidung an (Az.: 1 BvR 2720/11). Sie sah sich in einem 2007 im "Hamburger Abendblatt" gedruckten Artikel falsch zitiert.
28.11.2012
, 00:00 Uhr
Die Zeitung hatte geschrieben, Herman habe "die Wertschätzung der Mutter" im Dritten Reich als "sehr gut" dargestellt. Die Moderatorin hatte sich durch alle Instanzen geklagt.