Eva Herman scheitert mit Klage vor BGH

Karlsruhe (dapd). Die frühere Nachrichtensprecherin Eva Herman hat einen Rechtsstreit mit der Axel Springer AG um die Berichterstattung über eine umstrittene Äußerung verloren.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in Karlsruhe, dass das "Hamburger Abendblatt" die bei einer Pressekonferenz getätigte Äußerung der Buchautorin zur Rolle der Familie, zur Nazi-Zeit und zur 68er-Bewegung "weder unrichtig noch verfälscht oder entstellt wiedergegeben" habe. Der BGH stärkte damit das Recht der Presse auf kritische Berichterstattung.

(RP)
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