EU-Aufsichtsbehörde: Mängel an deutschen Flugzeugen

Hamburg (dapd) Bei der Kontrolle deutscher Luftverkehrsunternehmen gibt es offenbar Sicherheitslücken. Ausländische Aufsichtsbehörden hätten zwischen Januar 2010 und Februar 2011 bei deutschen Flugzeugen insgesamt 545 Mängel festgestellt, obwohl die betroffenen Unternehmen zuvor vom Luftfahrt-Bundesamt überprüft worden waren, berichtete der "Spiegel" am Sonntag vorab. Dies gehe aus vertraulichen Dokumenten der europäischen Flugsicherung hervor. Getestet worden seien mehrere hundert Flugzeuge von 85 deutschen Airlines.

Ein Grund für die Vielzahl der Rügen sei offenbar Personalmangel beim Luftfahrt-Bundesamt, schreibt das Nachrichtenmagazin. Wie das Verkehrsministerium eingeräumt habe, fehlten Fachleute, um die Unternehmen verlässlich zu überprüfen. Mindestens 55 zusätzliche Stellen sollen geschaffen werden, habe der zuständige parlamentarische Staatssekretär Jan Mücke (FDP) an SPD-Verkehrspolitiker geschrieben. Die Beanstandungen bezögen sich auf "flugbetriebliche und technische Mängel" wie "ungenügende Flugvorbereitung und ungesichertes Gepäck". Allerdings bedeute "keiner der festgestellten Mängel für sich betrachtet ein unmittelbares Sicherheitsrisiko". SPD-Verkehrsexperte Uwe Beckmeyer sieht Handlungsbedarf. "Die Bundesregierung spart auf Kosten der Sicherheit im Luftverkehr", sagt er dem Magazin.

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig ist Bundesoberbehörde für die Aufgaben der zivilen Luftfahrt in Deutschland. Es untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Das Amt ist in erster Linie technische Prüfungs- und Zulassungsbehörde, hat aber auch darüber hinausgehende Befugnisse. Es befasst sich unter anderem mit der Zulassung von Luftfahrzeugen wie Flugzeuge, Hubschrauber, Ballone und Luftschiffe, der Überwachung von Luftfahrtbetrieben, das heißt Wartungs- und Herstellerfirmen und deren Personal sowie der Genehmigung und Überwachung von Fluggesellschaften. Auch mit Ausbildung, Prüfung und Lizenzierung des Luftfahrtpersonals ist das LBA betraut.

(RP)
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