Keine Genehmigung für Operation Ermittlungen gegen Klinikchef

Münster (dpa/lnw). Die Staatsanwaltschaft in Münster hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Direktor der Universitätsklinik für Kinder- und Neugeborenenchirurgie eingeleitet. Zahlreiche anonyme Vorwürfe hätten zur Aufnahme von Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen Standespflichten geführt, berichtete Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer am Donnerstag in Münster und bestätigte damit einen Bericht der Münsterschen Zeitung (Donnerstagausgabe).

Dem Klinikchef werde unter anderem vorgeworfen, Kinder ohne die Einwilligung ihrer Eltern operiert zu haben, Medikamente zu Versuchszwecken verabreicht, OP- Berichte geschönt und unerlaubt Gewebe entnommen zu haben. Er soll auch Mitarbeiter der Klinik zu falschen Angaben veranlasst haben.

"Die Hinweise waren so mit Daten und Fakten gespickt, dass wir die Augen nicht zu machen konnten", begründete Schweer die Nutzung der anonym eingesandten Informationen zu Lasten des bisher renommierten Mediziners. Zwar würden Einsendungen Unbekannter grundsätzlich mit Vorsicht behandelt. Es sei auf Grund der sehr detaillierten Schilderungen aus mehreren Briefen an die Ermittlungsbehörde aber wahrscheinlich, dass die Anschuldigungen aus dem direkten Klinikumfeld stammten. Am Freitag nach Himmelfahrt waren die Klinikräume und die Wohnung des Professors durchsucht worden. Das sichergestellte Material werde noch ausgewertet. "Es ist davon auszugehen, dass wir einen medizinisch Sachverständigen hinzuziehen müssen", sagte Schweer. "Dies wird ein langwieriges Verfahren."

Bis zur endgültigen Klärung der Vorwürfe wolle der Direktor der Klinik von sich aus nicht operieren, sondern sich ausschließlich der Forschung und Lehre widmen, teilte die Universitätspressestelle mit. Es gebe daher keinen Handlungsbedarf für eine Suspendierung oder ein Verbot von Operationen. Der Klinikdirektor hat seit 1983 den Lehrstuhl für Kinder- und Neugeborenenchirurgie der Westfälischen Wilhelms-Universität inne. Die Bezirksregierung Münster als zuständige Behörde für die Approbation des Mediziners will nach Angaben eines Sprechers jedoch prüfen, die Berufszulassung zu widerrufen oder zumindest ruhen zu lassen.

(RPO Archiv)
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