Nach Angriff auf einen Presse-Fotografen Ermittlungen gegen Grönemeyer eingestellt

Bochum (dpa/lnw). Herbert Grönemeyer (43), Rocksänger aus dem Ruhrgebiet, muss wegen einer Rangelei mit einem Fotografen während der Beerdigung des Schauspielers Klaus Wennemann nicht mehr mit Justitia kämpfen.

Die Ermittlungen seien eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Bochum am Dienstag mit. "Es besteht kein öffentliches Interesse an dieser Privataktion", sagte Behördensprecher, Wolfgang Dörsch. Ermittelt wurde wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung. Grönemeyer hatte bei der Beerdigung einem aufdringlichen Pressefotografen die Kamera vom Hals gerissen und auf den Boden geworfen. "Es hat sich um eine Trauerfeier gehandelt, die man nicht stören sollte", begründete der Staatsanwalt die Einstellung.

Grönemeyer könnte trotz der Verfahrenseinstellung noch über eine Privatklage vor dem Richter landen. Kommt es dazu, müssten die Kontrahenten persönlich vor dem Amtsrichter erscheinen, sagte Staatsanwalt Dörsch. Vorgeschoben wäre dann noch ein Termin beim Schiedsmann, um eine Einigung in Güte zu erreichen.

(RPO Archiv)
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