Verjährung könnte zum Problem werden Entschädigung für Ramstein-Opfer grundsätzlich möglich

Koblenz (rpo). Die 1988 bei der Flugtag-Katastrophe in Ramstein zu Schaden gekommenen Zuschauer können weiterhin auf eine Entschädigung hoffen. Das Landgericht Köln sieht allerdings das Problem einer möglichen Verjährung.

Das Geicht machte den Geschädigten Hoffnung auf eine staatliche Entschädigung für seelische Spätfolgen hoffen. In einem am Donnerstag vom Vorsitzenden Wolfgang Arenz bekannt gegebenen Beschluss der Ersten Zivilkammer des Landgerichts Koblenz hieß es, die Kammer sei grundsätzlich der Meinung, dass für posttraumatische Belastungsstörungen Schmerzensgeld gezahlt werden könne. Allerdings seien möglicherweise alle Ansprüche verjährt.

Arenz verwies darauf, dass nach dem Nato-Truppenstatut spätestens drei Monate nach einem Ereignis Schadensersatzforderungen gestellt werden müssen. Nach deutschem Recht gelte eine Frist von drei Jahren. Diese Fristen seien längst abgelaufen. Es müsse nun geprüft werden, ob eine andere Situation bestehe, wenn sich, wie von den Klägern angegeben, psychische Störungen erst 1998 oder 1999 eingestellt hätten.

Der Vorsitzende Richter unterstrich, dass nach vorläufiger Auffassung des Gerichts die seelischen Spätfolgen als Krankheit gewertet werden müssten. Es gelte daher, von Sachverständigen die Symptome klären zu lassen, unter denen die Betroffenen litten. "Da sind einige Hürden zu nehmen."

Anwälte sehen Aussagen als Durchbruch

Die Kammer setzte für den 18. April eine neue mündliche Verhandlung an. Das Gericht hat fünf exemplarische Schadensersatzklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Unter den Klägern sind ehemalige Rettungskräfte, die in Ramstein im Einsatz waren, und Menschen, die bei der Katastrophe nahe Angehörige verloren haben. Rund 70 weitere Betroffene haben Schadensersatzklagen eingereicht oder angekündigt.

Die Anwälte der Kläger begrüßten den Beschluss des Gerichts. "Wir sehen das als einen Durchbruch an", sagte der Berliner Anwalt Elmar Giemulla. "Die Tür ist aufgestoßen." Viele Augenzeugen und indirekt Betroffene hätten die Ereignisse vom 28. August 1988, als auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein in der Pfalz durch den Absturz zweier italienischer Kunstflugmaschinen 70 Menschen in den Tod gerissen wurden, jahrelang verdrängt. Daher dürfe die Verjährungsfrist erst beginnen, wenn psychische Schäden aufträten.

Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum, der ebenfalls die Kläger vor Gericht vertritt, warf der Bundesregierung vor, die Betroffenen allein zu lassen. "Es ist merkwürdig, dass die Bundesrepublik in einer solchen Situation auf Verjährung besteht", sagte Baum. "Die Opfer möchten eine Geste des Staates." Es gehe nicht um Entschädigungsbeträge nach amerikanischen Maßstäben. Baum unterstrich, das Koblenzer Verfahren habe für die Entschädigung seelischer Störungen in Deutschland Pilotcharakter.

(RPO Archiv)
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