Stichwort: Elektronische Fußfessel
Frankfurt/Main (dpa). Die in Hessen eingesetzte elektronische Fußfessel überwacht den Aufenthaltsort ihres Trägers nicht lückenlos. Kontrolliert wird lediglich, ob sich der Delinquent zu den vorher festgelegten Zeiten in seiner Wohnung befindet.
Die Fessel enthält einen Miniatursender, der chiffrierte Signale an die in der Wohnung installierte Databox schickt. Es handelt sich um ein so genanntes Aktiv-System. Die Reichweite des Senders beträgt nach Angaben des Justizministeriums etwa 80 Meter. Am Arbeitsplatz soll kein weiterer Empfänger aufgebaut werden. Dort sei der Arbeitgeber verpflichtet, Verstöße gegen die Bewährungsauflagen den Behörden zu melden. Bei Passiv-Systemen müssen sich die Träger identifizieren, wenn sie von der Überwachungszentrale nach dem Zufallsprinzip zu Hause angerufen werden.
Die eigentliche Überwachung läuft im Rechner der zentralen hessischen Datenverarbeitung in Hünfeld. Über das Telefonnetz setzt sich der Überwachungsrechner in geringen zeitlichen Abständen mit der Data-Box in Verbindung, um die Roh-Daten abzufragen. Stimmen die Aufenthaltszeiten des Beobachteten nicht mit dem gespeicherten Wochenplan überein, schlägt das System Alarm.