Duisburg "Ebay-Baby" zieht mit Mutter in Einrichtung

Duisburg · Die 20-Jährige bekommt ihre Tochter zurück, soll aber mit ihr in ein Mutter-Kind-Heim.

Was soll mit einem Baby geschehen, das von seinem Vater im Internet angeboten worden ist? Soll es bei einer Pflegefamilie bleiben? Soll es zurück zu seinen Eltern, weil die Annonce auf Ebay Kleinanzeigen laut Vater nur ein Scherz gewesen ist? Das Amtsgericht Duisburg hat entschieden: Die 20-jährige Mutter bekommt ihr Kind zurück - und zieht mit ihm in eine Mutter-Kind-Einrichtung. Umgehend und bis auf Weiteres.

Ohne Aufsicht soll der Vater das Baby, das er als "Maria" für 5000 Euro angeboten hatte, nicht sehen dürfen. Dazu hat das Gericht "ergänzende Maßnahmen" angeordnet. Details wurden nicht bekannt.

Ein Blick zurück: Das Verkaufsangebot erscheint am 11. Oktober in einem verstörenden Online-Inserat: Für 5000 Euro soll ein echtes Baby den Besitzer wechseln. Es handele sich um ein Kind namens Maria, ist in gebrochenem Deutsch in der Beschreibung zu lesen: "Er ist ein kleines Kind, das 40 Tage alt namens Maria (...) verkaufen". Der Verkäufer trägt den Kurznamen "Kühlschrank". Vier Fotos hat er dazu gestellt. Sie zeigen ein niedliches Baby im Strampelanzug.

Mitarbeiter der Handelsplattform bemerken die Anzeige schon nach etwa 30 Minuten, sperren sie und verständigen die Polizei. Die findet heraus, von welchem Anschluss aus die Anzeige veröffentlicht wurde. Am Abend des 12. Oktober wird in Duisburg die Wohnung einer Flüchtlingsfamilie durchsucht. Die Mutter ist 20, der Vater 28 Jahre alt. "Maria" ist ihr einziges Kind. Beide werden vernommen, das Jugendamt nimmt das Kind aus der Familie und gibt es in die Obhut einer Pflegefamilie. Es geht dem Mädchen "den Umständen entsprechend gut", heißt es danach von der Stadt.

Erst drei Tage nach der Veröffentlichung räumt der Vater ein, die Anzeige selbst aufgegeben zu haben. Es sei nur ein Scherz gewesen. Er übergibt den Ermittlern ein Handy, mit dem die Annonce geschaltet worden sein soll. Anfangs hatte der Mann noch behauptet, er habe sein mobiles Telefon verloren. Gegen ihn wird seitdem wegen des Verdachts des Menschenhandels ermittelt.

Die Duisburger Familienrichterin nahm sich gestern Zeit: Etwa 75 Minuten dauerte die nichtöffentliche Verhandlung mit der Mutter, einem oder mehreren Vertretern des Jugendamts und einem sogenannten Verfahrensbeistand für das Baby. Das Kind selbst und sein Vater waren nicht mit dabei. "Er hätte gedurft, aber er musste nicht", sagte Gerichtssprecher Rolf Rausch. Der Sprecher betonte: "Dem Gericht sind keine Anzeichen für eine Vernachlässigung des Kindes bekannt geworden." Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Vater laufen. Wenn der 28-Jährige seine Tochter sehen will, wird jemand dabei sein.

(dpa)
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