Gericht befindet Germar Rudolf für schuldig Zweieinhalb Jahre Haft für Holocaust-Leugner

Mannheim (RPO). Der Holocaust-Leugner Germar Rudolf muss wegen Volksverhetzung für zweieinhalb Jahre in Haft. Das hat das Landgericht Mannheim entschieden. Rudolf hatte im Internet ein von ihm selbst erstelltes "Gutachten" veröffentlicht, in dem er den millionenfachen Mord an Juden während der Nazi-Herrschaft bestritt.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Zugleich sprach es von einem Strafmaß "am unteren Rand". Rudolf nahm das Urteil an, es ist damit rechtskräftig.

Der einstige Chemiker am Stuttgarter Max-Planck-Institut hatte selbst während des Prozesses den Holocaust als "gigantischen Betrug" bezeichnet. Gaskammern zur Judenvernichtung habe es seinen eigenen Recherchen zufolge nicht gegeben.

Rudolf war bereits 1995 wegen Volksverhetzung vom Landgericht Stuttgart zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Vor dem Haftantritt setzte er sich aber in die USA ab. Von dort wurde er im November 2005 nach Deutschland abgeschoben, da seine Aufenthaltserlaubnis abgelaufen war. Seitdem sitzt Rudolf in Haft.

Der Chemiker hatte 1991 für die Verteidigung des Altnazis und Generals a.D. Otto Ernst Remer ein "Gutachten" über die Chemie der Gaskammern von Auschwitz verfasst. In dem so genannten Rudolf-Report behauptete er, aus den Mauern der Gaskammern Proben entnommen zu haben.

Darin habe er aber nur so geringe Rückstände des Giftes Zyklon B gefunden, dass damit keine Massenmorde an Menschen stattgefunden haben könnten. Weil er zur Erstellung seiner Schrift damals Materialien des Max-Planck-Instituts missbraucht hatte, wurde ihm dort 1993 gekündigt.

(afp)
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