Angeklagter bot für "Animal Crushing" viel Geld Zwei Jahre Haft für Anstiftung zur Tierquälerei

Schwetzingen · Hohe Strafe für die Anstiftung zum sogenannten "Animal-Crushing": Weil ein Mann in 14 Fällen Frauen dazu angestiftet hat, kleine Tiere zu zertreten, wurde er am Mittwoch vom Amtsgericht Schwetzingen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Wie das Gericht mitteilte, wurde die Strafe für den 39-Jährigen zur Bewährung ausgesetzt.

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Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann zwischen April 2006 und Mai 2010 unter falschem Namen zahlreiche Frauen über das Internet dazu aufgefordert hatte, "Animal-Crushing"-Filme von zertretenen Tieren wie etwa Mäusen, Fischen und anderen Wirbeltieren zu drehen.

Der Angeklagte räumte bei der Verhandlung ein, er habe den Frauen angeboten, die Filme für hohe Geldzahlungen an Kunden in den USA zu vermitteln. Tatsächlich sei er das Geld stets schuldig geblieben und habe nur geringe Beträge für den Kauf der Tiere überwiesen, teilte das Gericht mit.

Am Dienstag hatte das Amtsgericht in Lampertheim in diesem Zusammenhang ein Urteil gegen eine der Frauen, die mehrere Tiere zertreten hatte, bestätigt. Die 29 Jahre alte Studentin wurde zunächst im November zu einer Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss die geständige Frau 500 Euro an einen Tierschutzverein zahlen. Sie hatte argumentiert, die Taten aus Geldknappheit begangen zu haben. Eine weitere 25-jährige Angeklagte befindet sich momentan im Ausland. Sie wird sich nach Angaben des Amtsgerichts wohl im März zu verantworten haben.

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hatte den beiden Frauen unter anderem vorgeworfen, im Jahr 2008 19 Mäuse mit brennenden Zigaretten gequält, anschließend zertreten und dies gefilmt zu haben. Außerdem soll eine der beiden Angeklagten mit ihren Pumps zwei Eidechsen und drei Geckos zerquetscht und mit ihrem Auto gezielt zwölf Mäuse überfahren haben. Für den selbst aufgenommenen Film über dieses sogenannte "Animal Crushing" habe der am Mittwoch verurteilte Mann Geldsummen von mehreren Tausend Euro zugesagt.

Wie die zuständige Staatsanwältin sagte, ist "Animal Crushing" eine sexuelle Abartigkeit des Fußfetischismus: "Kunden, die sich Filme mit solchen Inhalten ansehen, beglückten sich nach unseren Informationen daran, dass hübsche Frauen mit Socken, Stiefeln oder barfuß die Tiere langsam und qualvoll zertreten", sagte die Staatsanwältin. Die Filme, die von den beiden Frauen aufgenommen wurden, lägen der Behörde als Beweismaterial auf einer DVD vor.

(APD)
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