Verfassungsbeschwerde Zu harte Strafe für den Kannibalen?

München (RPO). Der Fall des so genannten Kannibalen von Rothenburg wird erneut die Gerichte beschäftigen. Der wegen Mordes inhaftierte Armin Meiwes könnte sich Hoffnungen auf eine Neuverhandlung machen. Ein Strafrechtsprofessor hält seine lebenslangestrafe für zu hoch.

Einem Vorabbericht des Magazins "Focus" hat der Potsdamer Strafrechtprofessor Wolfgang Mitsch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Seiner Meinung nach sei die Verurteilung zu lebenslanger Haft unverhältnismäßig und verstößt gegen die Grundrechte, schrieb das Blatt.

Armin Meiwes hatte 2001 einen Berliner Ingenieur entmannt, getötet, geschlachtet und später teilweise verspeist. Im vergangenen Jahr verurteilte ihn das Frankfurter Landgericht wegen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und Störung der Totenruhe.

(afp)
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