Einfuhrregeln im Überblick Was darf ich zollfrei aus dem Urlaub mitbringen?

Service | Düsseldorf · Was wäre ein Urlaub ohne Souvenirs? Wer jedoch Kaffee, Alkohol oder andere Genussmittel mitbringen möchte, sollte die Einfuhrbedingungen kennen. Was Sie in die EU einführen dürfen und was auf keinen Fall im Gepäck landen darf.

Urlaub 2024: Diese Orte sollten Reisende nicht besuchen
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Diese Reiseziele sollten Urlauber 2024 lieber nicht besuchen

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Foto: Unsplash/Constantinos Kollias

Muscheln vom Strand in Italien, Buddha-Figuren aus einem thailändischen Tempel oder Ouzo aus dem gemütlichen Restaurant auf Kreta - Mitbringsel gehören zu jedem Urlaub dazu. Während ein Fläschchen Olivenöl oder bunte Badeshorts aus dem Ferienort selten Probleme machen, können andere Souvenirs schnell zu einer unangenehme Überraschung führen.

So dürfen Alkohol, Kaffee oder andere Mitbringsel nicht unbegrenzt in die Europäische Union eingeführt werden. Noch strenger ist der Zoll bei Kulturgütern oder Waffen, die eine besondere Genehmigung benötigen oder in vielen Fällen ganz verboten sind. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln.

Einfuhr aus EU-Mitgliedstaaten

  • Alkoholische Getränke: 10 Liter Spirituosen, 10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke, 20 Liter Zwischenerzeugnisse wie Rotwein oder Sherry, 60 Liter Schaumwein, 110 Liter Bier, Wein in unbegrenzter Menge
  • Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 Kilogramm loser Rauchtabak
  • Kaffee: 10 Kilogramm Kaffee oder kaffeehaltige Waren
  • Kraftstoffe: Maximal 20 Liter (zusätzlich zum Tankinhalt)
  • Bargeld: Maximal 10.000 Euro
  • Medikamente: Menge für maximal drei Monate

Die Regeln für die Einfuhr aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten sind strenger. Hier sind die Freimengen geringer und außerdem wird das Alter der einreisenden Personen berücksichtigt.

Einfuhr aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten

  • Alkoholische Getränke (ab 17 Jahren): 1 Liter Spirituosen (mehr als 22%) oder 2 Liter alkoholische Getränke (weniger als 22%) oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren, 4 Liter Wein, 16 Liter Bier
  • Tabakwaren (ab 17 Jahren): 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm loser Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
  • Kraftstoffe: Maximal 10 Liter Benzin oder Diesel (zusätzlich zum Tankinhalt)
  • Kaffee, Schmuck, Kleidung, Elektronik: Zollfrei bis zu einem Warenwert von 300 Euro; bei Flug- und Seereisen bis zu 430 Euro; bei Reisenden unter 15 Jahren bis maximal 175 Euro
  • Bargeld: Bargeld im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr muss vor der Anreise schriftlich beim Zoll angemeldet werden.

Wenn Sie Schmuck oder Uhren mit in den Urlaub nehmen wollen, sollten Sie unbedingt die Kaufbelege einpacken. So ersparen Sie sich unangenehme Situationen bei der Einreisekontrolle.

Beschränkungen oder Einfuhrverbote

Exotische Tiere, Kulturgüter oder einige Lebensmittel dürfen Sie nicht ohne weiteres aus dem Urlaub mitbringen. Für einige dieser Dinge gelten strenge Einfuhrbeschränkungen, andere Souvenirs sind ganz verboten.

  • Feuerwerkskörper: Jede Einfuhr von Feuerwerkskörpern muss bei der zuständigen Zollstelle angemeldet werden. Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen von Personen über 12 Jahren, der Kategorie F2 ab 18 Jahren eingeführt werden. Die Einfuhr der Kategorie F3 und F4 bedarf einer Genehmigung. Führen Reisende nicht zugelassene Feuerwerkskörper mit, wird ein Strafverfahren eingeleitet.
  • Kulturgüter: Die Einfuhr archäologischer, historischer und kulturell bedeutender Güter in die EU ist verboten. Dies betrifft vor allem syrische und irakische Kulturgüter. Auch Kunstgegenstände aus den UNESCO-Vertragsstaaten dürfen nur mit einer Ausfuhrgenehmigung in die EU gebracht werden.
  • Tiere und Pflanzen: Die Einfuhr von Katzen- und Hundefellen ist grundsätzlich untersagt. Robbenerzeugnisse sind nur dann erlaubt, wenn sie zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Sie müssen als Kleidungsstück oder im Handgepäck eingeführt werden. Die Einfuhr von lebenden Tieren ist nur nach vorheriger Untersuchung durch die Veterinärbehörden gestattet. Pflanzen, Stecklinge und ausgewählten Samen dürfen nur mit einem Pflanzengesundheitszeugnis vom Pflanzengesundheitsdienst des Herkunftslandes in die EU eingeführt werden. Bei geschützten Arten verlangt der Zoll außerdem ein Artenschutzdokument.
  • Lebensmittel: Zur Vermeidung von Seuchen und zur Sicherung des Artenschutz dürfen Wildpilze, Kartoffeln, Kaviar vom Stör nicht eingeführt werden. Fleisch, Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse müssen vor der Einfuhr tierärztlich untersucht werden.
  • Gefälschte Designerware: Das Mitbringen von gefälschten Markenprodukten ist nicht ausdrücklich verboten. Dennoch müssen die Zollbeamten bei einer Kontrolle nach dem gewerblichen Rechtsschutz tätig werden, die Waren beschlagnahmen und vernichten.
  • Waffen und Munition: Druckluft-, Federdruck- und Treibgaswaffen dürfen von volljährigen Personen erlaubnisfrei in die EU eingeführt werden. Reisende aus Nicht-EU-Ländern müssen diese vor der Einfuhr anmelden. Springmesser, Totschläger, Wurfsterne etc. sind in der EU generell verboten und werden bei der Einreise beschlagnahmt.

Weitere Informationen zur Einfuhr

Der deutsche Zoll hat die App "Zoll und Reise" entwickelt, um Reisende bei der korrekten Einfuhr von Souvenirs zu unterstützen. Dort finden Verbraucher einen Abgabenrechner für den internationalen Reiseverkehr. Neben der App stehen die Informationen auch in einer Online-Anwendung zur Verfügung.

(cwi)
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