Nach Überfall an S-Bahnhof Zivilcourage — was die Polizei rät

Düsseldorf (RP). Er hat hingesehen, sich eingemischt, Hilfe geholt: Für seinen Mut wurde der S-Bahn-Fahrgast (50) zu Tode geprügelt. Trotzdem sollte eingreifen, wer Zeuge einer Gewalttat wird. Er muss es sogar, um sich nicht im schlimmsten Fall strafbar zu machen. Was Experten raten:

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Was sollte ich als erstes tun, wenn ich Übergriffe beobachte?

Die Polizei rufen. Wer die 110 wählt und dies nebenbei laut kommuniziert ("Ich rufe jetzt die Polizei!") könne unter Umständen erreichen, dass die Täter von ihrem Opfer ablassen, sagt Andre Hartwich von der Polizei Düsseldorf.

Angenommen, der Notruf ändert nichts: Sollte ich einschreiten?

Nur, wenn ich mich dadurch nicht selbst gefährde. "Es nützt niemandem, den Helden zu spielen", betont Hartwich. Statt sich selbst in Gefahr zu bringen, sollten Helfer Ersatzwege suchen, die Situation zu beeinflussen.

Wie können diese Ersatzstrategien aussehen?

Zeugen sollten Unterstützung organisieren und Aufmerksamkeit auf das Geschehen lenken, indem sie laut um Hilfe rufen oder andere Zeugen gezielt ansprechen ("Sehen Sie auch, was da los ist?"). Die Aussicht einzugreifen steigt mit der Zahl der Helfer — und mit dem Grad an Routine, mit der diese auftreten, so Hartwich. "Wer regelmäßig nachts um zwei U-Bahn fährt, sollte solche Gefahrensituationen vorher durchspielen, um im Ernstfall Verhaltensstrategien parat zu haben."

Mache ich mich strafbar, wenn ich nicht eingreife?

"Wer eine schwere Straftat wahrnimmt und dies nicht weitergibt, macht sich unter Umständen strafbar", sagt Hartwich. Unterlassene Hilfeleistung dagegen ist demjenigen vorzuwerfen, der einem Opfer nicht hilft, obwohl es ihm zuzumuten gewesen wäre.

Was tut NRW zur Prävention von Gewalttaten jugendlicher Täter?

In NRW können Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendgerichtshilfe nach einer Straftat Ermittlungserfahren ohne förmliche Hauptverhandlung aufnehmen. Das Projekt "Gelbe Karte" ist bereits in 18 Amtsgerichtsbezirken — darunter Düsseldorf, Mettmann und Solingen — angelaufen. In Remscheid gibt es zudem den "Staatsanwalt vor Ort": Bei einer Amokdrohung an einer Schule im März konnte er binnen 48 Stunden die Verurteilung des jugendlichen Straftäters herbeiführen. Schulleiter haben zudem die Pflicht, Straftaten von Schülern in der Schule anzuzeigen. Außerdem gibt es feste Ansprechpartner bei den Staatsanwaltschaften für Schule und Polizei.

(RP)
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