Brandenburg Zeigen von "Hells Angels"-Symbol steht unter Strafe

Berlin · Mitglieder des Motorradclubs "Hells Angels" müssen in Brandenburg mit Strafverfahren rechnen, wenn sie das Symbol und den Schriftzug des Clubs in der Öffentlichkeit zeigen. Das teilten das Innen- und das Justizministerium in Potsdam am Donnerstag mit.

Der Schriftzug und der geflügelte Totenkopf seien "unverkennbare äußere Kennzeichen des Clubs". Die Symbole sollen demnach beschlagnahmt werden, wenn sie in der Öffentlichkeit auftauchen. Hintergrund der Entscheidung ist den Angaben zufolge ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom April, wonach beide Embleme vereinsrechtlich verbotene Kennzeichen sind.

"Rockerclubs wie die 'Hells Angels' sind keine harmlosen Motorradvereine, sondern nicht selten Ausgangspunkte schwerer Kriminalität", erklärte Innenminister Ralf Holzschuher (SPD) am Rand der Innenministerkonferenz in Bonn. Brandenburg betreibe eine konsequente Strafverfolgung gegen Rocker, betonte Justizminister Helmuth Markov (Linke). Die Hells Angels sind laut der Erklärung in Brandenburg mit insgesamt drei sogenannten Chartern sowie 13 Unterstützungsgruppierungen vertreten, denen insgesamt rund 170 Menschen angehören.

Im Jahr 2013 wurden demnach in dem Bundesland 396 Straftaten registriert, die durch Angehörige von Rockergruppierungen begangen wurden, darunter Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz sowie Körperverletzungs- und Erpressungsdelikte. Dabei seien von der Polizei "überproportional viele Mitglieder der 'Hells Angels' und Angehörige von dessen Unterstützerclubs als Beschuldigte festgestellt" worden.

(DEU)
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