Vergleich mit Unfallkasse Vater von Amokläufer einigt sich mit Unfallkasse

Stuttgart · Im Fall des Amokläufers von Winnenden muss der Vater für einen Teil der Behandlungskosten von Opfern und Hinterbliebenen der Tat aufkommen – die Unfallkasse Baden-Württemberg hat mit ihm einen entsprechenden außergerichtlichen Vergleich geschlossen.

 Der Amokläufer von Winnenden hatte im Jahr 2009 15 Menschen und sich selbst erschossen (Archivbild).

Der Amokläufer von Winnenden hatte im Jahr 2009 15 Menschen und sich selbst erschossen (Archivbild).

Foto: dpa, rw_htf pzi bwe

Im Fall des Amokläufers von Winnenden muss der Vater für einen Teil der Behandlungskosten von Opfern und Hinterbliebenen der Tat aufkommen — die Unfallkasse Baden-Württemberg hat mit ihm einen entsprechenden außergerichtlichen Vergleich geschlossen.

Das teilte ein Sprecher am Freitag in Stuttgart mit. Demnach verpflichtet sich der Vater von Tim K., 500.000 Euro an die Unfallkasse zu zahlen. Damit seien dann alle Ansprüche für die Heilbehandlung und Therapien von betroffenen Lehrern und Schülern abgegolten.

Der Vater habe aber darauf hingewiesen, dass er im Moment kein Geld habe. Die Unfallkasse sei aber trotzdem auf den Vergleich eingegangen, um einen vollstreckbaren Titel zu besitzen, sagte deren Sprecher weiter. Zunächst hatten der SWR und die "Südwest Presse" über das Thema berichtet.

Der 17-jährige Tim K. hatte im Jahr 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden und auf der Flucht in Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte der Vater, ein passionierter Sportschütze, unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt. Er ist deswegen zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

(isw/dpa)
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