Strafbefehl gegen den Vater? Winnenden: Justiz dementiert Bericht

München (RPO). Über das strafrechtliche Vorgehen gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen ist noch nicht entschieden. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart wies am Samstag einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus" zurück, wonach Strafbefehl gegen den 50-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung beantragt wurde.

Große Trauerfeier in Winnenden
14 Bilder

Große Trauerfeier in Winnenden

14 Bilder

Es stehe noch nicht fest, wie das Ermittlungsverfahren abgeschlossen werde, betonte die Behördensprecherin auf ddp-Anfrage. Die Entscheidung werde aber in den nächsten Wochen fallen.

Das Magazin hatte berichtet, dass sich der Vater des Todesschützen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft nicht in einer Gerichtsverhandlung verantworten solle, sondern lediglich Strafbefehl beantragt worden sei. Gegen den Mann waren nach der Bluttat des Sohnes Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet worden, weil er seine Waffen nicht ausreichend gesichert haben soll.

Der 17-jährige Tim K. hatte am 11. März 2009 in Winnenden und auf seiner anschließenden Flucht in Wendlingen insgesamt 15 Menschen und dann sich selbst getötet. Die Tatwaffe, eine Pistole, hatte er aus dem Schlafzimmer der Eltern entwendet.

Die Staatsanwaltschaft wies ferner auch die Darstellung zurück, dass bei einem Antrag auf Strafbefehl die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart als nächsthöhere Instanz darüber entscheide. Im Falle eines solchen Antrags müsse dieser beim Amtsgericht eingebracht und dort auch entschieden werden.

"Focus" hatte berichtet, dass der Vorgang bei der Generalstaatsanwaltschaft als äußerst sensibel eingestuft werde und Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger den Antrag nicht routinemäßig durchsehen und dem Votum der Strafverfolger vertrauen werde. Pflieger habe vielmehr eine intensive Prüfung und eine eigene Bewertung seines Hauses angeordnet.

(DDP/felt)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort