Nochmal Glück gehabt Wiesnkellner lässt rund 3700 Euro in offenem Schließfach liegen

München · Richtig viel Glück hatte ein Kellner des Oktoberfests. Er schlief nach einem Absacker mit den Tageseinnahmen am Münchner Bahnhof ein. Er schaffte es zwar noch, die Geldbörse in ein Schließfach zu legen. Abgeschlossen hatte er es aber nicht.

Wiesnkellner lässt rund 3700 Euro in offenem Schließfach liegen
Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Dass die Polizei insbesondere zur Oktoberfestzeit zu Schließfächern in Bahnhöfen gerufen wird, in denen Gegenstände zurückgelassen wurden, ist Alltag. Dass die Beamten am Dienstagvormittag dank einer ehrlichen Finderin aus Österreich auf eine prallgefüllte Geldbörse stoßen, ist allerdings eine Ausnahme.

Eine 19-Jährige aus Graz informierte die Beamte der Münchner Bundespolizei, dass sie in einem Schließfach im Münchner Hauptbahnhof eine Geldbörse mit viel Geld entdeckt habe. Die junge Österreicherin wollte selbst Gepäck im Schließfach verstauen, öffnete das Fach und erblickte darin liegend das Portemonnaie mit dem wertvollen Inhalt.

Die Beamten zählten auf der Wache nach und konnten am Ende 3.756 Euro Bargeld, einige Dollar- und Yen-Noten im Sicherstellungsverzeichnis notieren. Da im Portemonnaie auch einige Bier- und Hendl-Gutscheine sowie ein Abrechnungsbeleg aus einem Oktoberfestzelt mit einem Namenshinweis lag, war der Eigentümer schnell ausgemacht.

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Der 37-jährige Oberösterreicher hatte sich am Montagabend nach Feierabend noch „einen Absacker genehmigt“ und erklärte, auf dem Heimweg in der U-Bahn eingeschlafen zu sein. Den Weg der Geldbörse ins Schließfach könne auch er sich nicht erklären. Er danke der 19-Jährigen sehr herzlich, denn ohne Rückgabe hätte er wohl die noch verbleibenden dreizehn Wiesntage ohne Lohn gearbeitet.

Bereits am ersten Wiesn-Samstag hatte ein ehrlicher Finder, ein 24-Jähriger aus Pfaffenhofen, gegen 18 Uhr auf der Wache der Bundespolizei 500 Euro in bar abgegeben. Er hatte das Geld im Auswurfschacht eines Geldautomaten im Sperrengeschoss des Münchner Hauptbahnhofes aufgefunden. Ein Hinweis auf einen Abheber war für ihn nicht ersichtlich. Am Sonntagmittag meldete sich eine 19-jährige Russin. Sie gab an, Geld im Automaten zurückgelassen zu haben. Dass Geld wurde zunächst von der Bundespolizei in Verwahrung behalten. In Absprache mit der Bank wurden ihr die 500 Euro am Montagmittag ausgehändigt.

Immer wieder kommt die Frage nach einem Finderlohn und dessen Höhe auf. Der gesetzliche Anspruch ist in Paragraph 971 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt: bis zu 500 Euro und fünf Prozent vom Wert der Sache - darüber hinaus drei Prozent.

(chal)
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