Fragen und Antworten zum Fall Susanna Warum konnte der Verdächtige mit falschen Tickets fliehen?

Düsseldorf · Der Tatverdächtige Ali B. wurde in der Nacht zu Freitag im Irak festgenommen. Doch wie konnte er mit einem falschen Flugticket überhaupt ausreisen? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten im Fall Susanna F. zusammengetragen.

„Dank der internationalen Zusammenarbeit kann sich niemand auf der Welt mehr sicher fühlen, seiner Festnahme zu entgehen“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), nachdem er die Festnahme des Tatverdächtigen Ali B. (20) im Irak verkündet hatte. Das sei zwar kein Trost für die Angehörigen, doch für die staatliche Gemeinschaft sei das wichtig. Dass Teile der Öffentlichkeit in Aufregung sind wegen des Falls der vergewaltigten und getöteten 14-Jährigen, zeigte sich am Freitag. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) warnte - wie viele andere - vor Verallgemeinerungen. „Wir müssen uns davor hüten, daraus eine gesellschaftliche Spaltpilzdebatte entstehen zu lassen, weil das gefährlich ist für unser Zusammenleben.“

Zuvor hatte Alice Weidel (AfD) Susanna F. als Opfer von Merkels Flüchtlingspolitik bezeichnet. Im Bundestag hatte der AfD-Politiker Thomas Seitz für Ärger gesorgt, weil er am Rednerpult eine Schweigeminute für die getötete Susanna F. eingelegt hatte.Politiker aller Parteien verurteilten das als Instrumentalisierung des Opfers.

Die Leiche des 14-jährigen Mädchens war am Mittwoch nach einer fast zwei Wochen dauernden Suche im Wiesbadener Stadtteil Erbenheim gefunden worden. Als Tatverdächtiger gilt der 20-jährige Iraker Ali B., der sich am 2. Juni 2018 in den Irak abgesetzt hatte. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Fall:

Was ist über die Tat bekannt?

Der 20-jährige Iraker Ali B. wird verdächtigt, Susanna F. in der Nacht vom 22. auf den 23. Mai 2018 vergewaltigt und anschließend getötet zu haben. Um die Tat zu vertuschen, soll er die Leiche der 14-Jährigen in einem Feld verscharrt haben. Wie die Staatsanwaltschaft Wiesbaden mitteilte, soll Susanna F. durch „Gewalteinwirkungen am Hals“ gestorben sein. Ob sie erwürgt oder erdrosselt wurde, blieb unklar.

Was ist über das Opfer bekannt?

Susanna F. lebte mit ihrer Familie in Mainz. Ihre Mutter meldete sie am 23. Mai als vermisst. Sie war Mitglied der jüdischen Gemeinde und soll laut Polizei den Tatverdächtigen zumindest flüchtig gekannt haben.

Was ist über den Tatverdächtigen Ali B. bekannt?

Ali B. ist irakischer Staatsangehöriger. Der 20-Jährige lebte bis zum 2. Juni 2018 mit seinen Eltern und fünf Geschwistern in einer Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden. Sie soll sich nach Aussage der Ermittler nur wenige Gehminuten vom Leichenfundort in einer Feldgemarkung befinden. Er reiste 2015 im Oktober nach Deutschland ein, sein Asylantrag wurde am 30. Dezember 2016 abgelehnt.

Er war der Polizei wegen mehrerer Verbrechen bekannt. Unter anderem soll er in Wiesbaden einen Mann ausgeraubt haben, außerdem soll er eine Polizistin angepöbelt und bespuckt haben. Er steht in dem Verdacht, im März ein 11-jähriges Flüchtlingsmädchen vergewaltigt zu haben. Zu dieser Tat gebe es jedoch keine weiteren Hinweise, die den Tatverdacht konkretisieren, sagte der westhessische Polizeipräsident Stefan Müller am Donnerstag.

Warum hielt sich Ali B. noch in Deutschland auf?

Gegen den abgelehnten Asylantrag reichte ein Anwalt im Auftrag von Ali B. Klage beim Verwaltungsgericht in Wiesbaden ein. Für die Dauer des Verfahrens erteilte die Stadt Wiesbaden eine Aufenthaltsgestattung. Das ist der Grund, warum sich Ali B. bis zu seiner Flucht am 2. Juni in Deutschland aufhielt.

Wie konnte Ali B. fliehen?

Die Ermittler werten die Tatsache, dass sich Ali B. mit seiner Familie am Samstag, 2. Juni, überhastet erst in die Türkei und dann in den Irak abgesetzt hat, als Flucht. Sie sehen darin den Tatverdacht bekräftigt. Die Familie von Ali B. - insgesamt acht Personen - ist nach Angaben der Polizei am 2. Juni mit Turkish Airlines von Düsseldorf nach Istanbul geflogen. Von dort habe die Familie einen Anschlussflug in die nordirakische Stadt Erbil gebucht. Im Nordirak wurde B. nun auch festgenommen. Die Familie hatte sogenannte Laissez-passer-Dokumente, die sie zur Ausreise berechtigten. Auffällig war, dass laut Ermittlern die Flugtickets und die Aufenthaltspapiere nicht dieselben Namen trugen.

Wieso ist nicht aufgefallen, dass in den Flug- und Ausweisdokumenten unterschiedliche Namen standen?

Die Bundespolizei überprüfte am Flughafen Düsseldorf nur die Ausreisedokumente. Die Familie besaß zwei irakische Laissez-passer-Scheine mit je vier Namen und acht deutsche Aufenthaltsgestattungen. Die Dokumente waren echt, gültig und berichtigten zur Ausreise, erklärte das Bundespolizeipräsidium in Potsdam am Freitag. Am Tag der Ausreise war Ali B. außerdem noch nicht zur Fahndung ausgeschrieben. Die Familie nahm am 2. Juni den Flug um 19.10 Uhr ab Düsseldorf, am 4. Juni um 3.30 Uhr wurde B. zur Fahndung ausgeschrieben.

Wie geht es nach der Festnahme nun weiter?

Die Auslieferung werde nun nach den internationalen Bestimmungen vorangetrieben, erklärte der Bundesinnenminister am Freitag in Quedlinburg. Ein Auslieferungsabkommen mit dem Irak besteht nicht, erklärte das Bundesjustizministerium auf Anfrage. Es gebe aber eine rechtliche Zusammenarbeit mit dem Irak, sagte eine Ministeriumssprecherin. Übrigens gilt im Irak die Todesstrafe. Das Land belegt in der weltweiten Hinrichtungsstatistik von Amnesty International einen Spitzenplatz. Die Todesstrafe kann im Irak unter anderem bei Mord und Vergewaltigung verhängt werden, schreibt das Auswärtige Amt.

Hinweis: In einer früheren Version dieses Textes haben wir die Begriffe Vergehen und Verbrechen missverständlich benutzt. Wir haben dies inzwischen verbessert.

(heif)
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