"Werteordnung unserer Gesellschaft" Urteil: Paintball-Vereine nicht gemeinnützig

Neustadt/Weinstraße · Paintball-Vereine können einem Urteil zufolge nicht als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit werden. Das Spiel sei "mit der Werteordnung unserer Gesellschaft nicht ansatzweise in Einklang zu bringen", weil dabei auf Menschen geschossen werde, teilte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz am Montag in Neustadt an der Weinstraße mit.

Es wies damit die Klage eines für Paintball-Turniere gegründeten Vereins ab, der sich beim Finanzamt vergeblich um den Status der Gemeinnützigkeit und die Steuerbefreiung bemüht hatte. Bei dem Spiel schießen gegnerische Teams mit farbigen Gelatine-Kugeln aufeinander.

Ziel des Spiels sei es, Menschen mit waffenähnlichen Spielgeräten zu "markieren" und zu "eliminieren", teilte das Gericht mit. Dabei werde der Bewegungs- und Wettbewerbsaspekt "in gemeinnützigkeitsschädlicher Weise von dem Aspekt der simulierten Tötung oder Verletzung von Menschen" überlagert.

In Schützenvereinen gebe es solche Übungen nicht. Laut Waffengesetz seien im Schießsport Übungen mit Zielen oder Scheiben nicht zulässig, die Menschen darstellten oder symbolisierten. Beim Paintball-Spiel dagegen werde sogar tatsächlich auf Menschen geschossen. Das Urteil ist rechtskräftig.

(dpa)
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