Viele Zahnärzte behandeln erst 2011 Was Kassenpatienten jetzt wissen müssen

Düsseldorf (RPO). Millionen Kassenpatienten in Deutschland müssen damit rechnen, bis Jahresende keinen Termin mehr beim Zahnarzt zu bekommen. Ausnahmen soll es nur bei akuten Zahnschmerzen geben. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

 Die Gebührenordnung für Zahnärzte wird derzeit überarbeitet.

Die Gebührenordnung für Zahnärzte wird derzeit überarbeitet.

Foto: AP, AP

Wer ist betroffen? Kassenpatienten der AOK in Berlin, Brandenburg und der Knappschaft Bayern sowie vieler Innungskrankenkassen. Sie müssen damit rechnen, dass sie erst im nächsten Jahr wieder einen Termin beim Zahnarzt bekommen.

Warum werden die Patienten nicht behandelt? Grund dafür sind komplizierte Abrechnungssysteme, so genannte kassenspezifische Budget-Regelungen, die von Bundesland zu Bundesland anders geregelt sein können. Zahnärzte in den betroffenen Regionen haben ein bestimmtes Finanzpolster für die Behandlung ihrer Patienten angelegt. Ist das Budget aufgebraucht, werden die Patienten nicht mehr behandelt, weil die Zahnärzte sonst drauf zahlen müssten, also die Behandlung aus eigener Tasche bezahlen würden.

Wie sieht es in Nordrhein-Westfalen aus? Versicherte in NRW sind nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein (KZVN) nicht betroffen. "Bei uns wird niemand weggeschickt, jedenfalls ist uns kein Fall bekannt. Die Zahnärzte behandeln alle Patienten", sagte Dr. Uwe Neddermeyer von der KZVN unserer Redaktion. Die AOK Nordrhein gibt ebenfalls Entwarnung. "Unsere Versicherten werden keine Probleme bekommen", versichert Dr. Sabine Schlingmann, AOK Rheinland.

Warum gibt es in NRW keine Probleme? Im Vergleich zu den betroffenen Bundesländern wie Berlin oder Brandenburg gibt es in NRW keine so scharfen kassenspezifischen Budget-Regelungen. "Deswegen können in NRW die Patienten auch weiterhin behandelt werden", so Dr. Uwe Neddermeyer.

Was raten die Verbraucherschützer? Wer von seinem Zahnarzt auf das nächste Jahr vertröstet wird, sollte sich umgehend an seine Krankenkasse wenden. Grundsätzlich gilt: Jeder hat einen Anspruch auf Behandlung. "Das Budget-Argument darf nicht zählen, auch wenn es aus Sicht mancher Zahnärzte verständlich sein mag", sagt Kai Vogel von der Verbraucherzentrale NRW.

Wie sieht es rechtlich aus? Es gibt keine gesetzliche Regelung, in welchem eingegrenzten Zeitraum ein Patient zur Vorsorgebehandlung einen Termin bei seinem Zahnarzt bekommen muss. "Deswegen sollten die Patienten bei einer Abweisung hartnäckig bleiben und darauf verweisen, dass die Ärzte verpflichtet sind, eine Versorgung sicherzustellen", rät der Verbraucherexperte. "Budgetfragen dürfen nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden."

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